Landgericht Coburg
Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Die bisher geltenden Schutzmaßnahmen wurden mit Ablauf des 25.05.2022 aufgehoben. Es gelten keine besonderen Zutrittbeschränkungen mehr.
Die bisher geltenden Schutzmaßnahmen wurden mit Ablauf des 25.05.2022 aufgehoben. Es gelten keine besonderen Zutrittbeschränkungen mehr.