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Landgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 10 vom 08.05.2020

Pressemitteilung

Am Landgericht und am Amtsgericht Landshut wird nach der allgemeinen Lockerung der Beschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie der Sitzungsbetrieb schrittweise wieder hochgefahren. In den letzten Wochen war nur ein Notbetrieb insbesondere für Eilsachen und fristgebundene Sachen aufrechterhalten worden.

Die Ansteckungsgefahr mit dem Corona Virus besteht nach wie vor, so dass der Sitzungsbetrieb nur mit den gebotenen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden kann. Im Bereich der Zugangskontrollen und im Sitzungsgebäude besteht ab sofort die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Der Sicherheitsabstand von zumindest 1,5 Metern ist einzuhalten. Diese Regelung gilt für alle Personen, die sich in dem genannten Bereich aufhalten. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Geburtstag. Desinfektionsspender stehen zur Verfügung. In den Sitzungssälen entscheidet die oder der Vorsitzende in jedem Einzelfall, welche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.

Der Zugang zum Sitzungsgebäude ist frühestens 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Verhandlung möglich. Bei Betreten des Gebäudes ist - wie bisher - eine schriftliche Selbstauskunft zur Gefährdungsbeurteilung zu erteilen. Bei Verdacht einer Erkrankung kann der Zugang verwehrt werden. Diese Regelungen gelten in gleicher Weise für Verhandlungen, die im Gebäude der Staatsanwaltschaft Landshut stattfinden.

Angelegenheiten außerhalb von Sitzungen sollen zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos nach wie vor telefonisch oder per Telefax abgewickelt werden. Unumgängliche persönliche Vorsprachen sind auf die Öffnungszeiten der Justizbehörden in Landshut, Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, beschränkt. Die Notwendigkeit einer persönlichen Vorsprache sollte vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch geklärt werden. Auch hier gelten dann die allgemeinen Gesundheitsschutzregelungen, insbesondere die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie die Abstandregelung von zumin-dest 1,5 Metern.


         Peter Pöhlmann
Vorsitzender Richter am LG
         Pressesprecher