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Landgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 5 vom 17.03.2020

Pressemitteilung des Landgerichts und des Amtsgerichts Landshut anlässlich der Corona-Pandemie

Die Justiz stellt auch in der Zeit der Corona-Pandemie ihre Arbeit nicht ein, nicht zuletzt muss die Behandlung von Eil- und Haftsachen sichergestellt werden. Gerichtsverhandlungen bleiben öffentlich, soweit die Prozessordnung dies vorsieht. Auch wenn sich die Anzahl der Sitzungen verringern wird, entscheidet der zuständige Richter oder Rechtspfleger in jedem Einzelfall, ob ein Termin abgesetzt oder verlegt wird.

Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und zum Schutz der Gesundheit von Besuchern und Personal wird aber gebeten, in den kommenden Wochen davon abzusehen, Anliegen durch persönliche Vorsprache anzubringen. Vielmehr sollten Anträge grundsätzlich schriftlich eingereicht werden. Im Zweifelsfall sollte die Notwendigkeit persönlichen Erscheinens telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter geklärt werden. Für gleichwohl unumgängliche persönliche Vorsprachen sind die Öffnungszeiten der Justizbehörden in Landshut auf Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr beschränkt.

Vor Betreten des Gerichtsgebäudes ist von allen Personen – auch Rechtsanwälten und Pressevertretern – eine Selbstauskunft zum Gesundheitszustand abzugeben.
Bei der Zweigstelle des Amtsgerichts Altstadt 300 (Grundbuchamt/Registergericht) ist der Besucherverkehr bis auf Weiteres eingestellt.


Wimmer
Präsident des Landgerichts Landshut