Geldwäscheaufsicht
Hinweisgeberstelle Geldwäschegesetz
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern - das ist das 
Anliegen des Geldwäschegesetzes (GwG). Auch bayerische Notarinnen und 
Notare stehen hierbei in der Pflicht! Schon aufgrund der Vertraulichkeit
 des notariellen Mandats besteht die Gefahr, dass Notarinnen und Notare 
ggf. gutgläubig veranlasst werden, beispielsweise Gewinne aus schweren 
Straftaten zu waschen oder terroristische Zwecke zu unterstützen.
Die Hinweise können auf Wunsch anonym und vertraulich erfolgen und per Post,
 per E-Mail (geldwaeschepraevention@lg-m1.bayern.de) oder telefonisch 
(089/5597-3185) abgegeben werden. Schriftliche Mitteilungen sind an 
folgende Anschrift zu richten:
Landgericht München I
Präsidialabteilung
Postfach
80316 München.
