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Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 14/2019 vom 12.11.2019

Gütliche Einigung in dem Amtshaftungsverfahren Gustl Mollath ./. Freistaat Bayern

Gustl Mollath und der Freistaat Bayern haben sich in dem Amtshaftungsverfahren mit dem Az. 15 O 4267/18 gütlich geeinigt. Der Freistaat Bayern zahlt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zur Abgeltung der geltend gemachten Ansprüche ins-besondere aufgrund unberechtigter Unterbringung in einem forensischen psychiatrischen Krankenhaus an Gustl Mollath einen weiteren Betrag in Höhe von 600.000,00 €.
Der Rechtsstreit ist mit dieser gütlichen Einigung beendet. Weitere Verhandlungstermine werden folglich nicht stattfinden. 

Verfasser der Pressemitteilung:
Richter am Landgericht München I Uwe Habereder - Pressesprecher -