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Pressemitteilung 20 vom 21.10.2020

Klagerücknahme im Verfahren „Paulaner am Nockherberg“ gegen Allianz

Die 12. Zivilkammer hat mit Verfügung vom heutigen Tag den auf den 22.10.2020 bestimmten Verkündungstermin im Verfahren 12 O 6496/20 aufgehoben, nachdem die Klägerin, die Betreiberin des Biergartens und Wirtshauses „Paulaner am Nockherberg“, mit Zustimmung der beklagten Versicherung die Klage zurückgenommen hat.

Der Klagerücknahme ging eine – dem Landgericht inhaltlich nicht bekannte – außergerichtliche Einigung der Parteien voraus.

Gegenstand des Verfahrens war eine Klage der Betreiberin des Biergartens und Wirtshauses „Paulaner am Nockherberg“ auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.134.000,00 € aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließung gegen ihre Versicherung.

Der weitere Verkündungstermin vom 22.10.2020 im Zusammenhang mit Betriebsschließungsversicherungen (Az. 12 O 5868/20) ist von der Terminsaufhebung vom heutigen Tag nicht betroffen.


Verfasser der Pressemitteilung:
Richter am Landgericht München I  Benjamin Kuttenkeuler – Pressesprecher -