Pressemitteilung 20 vom 21.10.2020
Klagerücknahme im Verfahren „Paulaner am Nockherberg“ gegen Allianz
Die 12. Zivilkammer hat mit Verfügung vom heutigen Tag den auf den 22.10.2020 bestimmten Verkündungstermin im Verfahren 12 O 6496/20 aufgehoben, nachdem die Klägerin, die Betreiberin des Biergartens und Wirtshauses „Paulaner am Nockherberg“, mit Zustimmung der beklagten Versicherung die Klage zurückgenommen hat.
Der Klagerücknahme ging eine – dem Landgericht inhaltlich nicht bekannte – außergerichtliche Einigung der Parteien voraus.
Gegenstand des Verfahrens war eine Klage der Betreiberin des Biergartens und Wirtshauses „Paulaner am Nockherberg“ auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 1.134.000,00 € aufgrund der Corona-bedingten Betriebsschließung gegen ihre Versicherung.
Der weitere Verkündungstermin vom 22.10.2020 im Zusammenhang mit Betriebsschließungsversicherungen (Az. 12 O 5868/20) ist von der Terminsaufhebung vom heutigen Tag nicht betroffen.
Verfasser der Pressemitteilung:
Richter am Landgericht München I Benjamin Kuttenkeuler – Pressesprecher -