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Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 29 vom 15.12.2020

„Virtuelle Informationsveranstaltung zur Videokonferenzanlage am Landgericht München I"

Das Landgericht München I bietet am 21.12.2020 in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer München für interessierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte eine erste virtuelle Informationsveranstaltung zur Videoverhandlung gemäß § 128 a ZPO mit seiner Videokonferenzanlage an.

In diesem Jahr sind bereits über 100 Zivilverfahren am Landgericht München I mittels Videokonferenz terminiert oder schon verhandelt worden. Die ganz überwiegende Anzahl der digitalen Verhandlungen wurde unter Einsatz der neuen mobilen Videokonferenzanlage im Justizpalast durchgeführt. Das Landgericht München I testet jedoch bereits weitere Möglichkeiten, beispielsweise die Verwendung der Konferenzsoftware Microsoft Teams. Auch haben einige Richterinnen und Richter schon mit ihrem privaten Equipment digital verhandelt. Zu Beginn des nächsten Jahres wird dem Landgericht München I zudem eine weitere Videokonferenzanlage im Gerichtsgebäude am Lenbachplatz 7 zur Verfügung stehen.

„Das Landgericht München I sieht sich als ein Vorreiter bei der Durchführung von Gerichtsverhandlungen mittels Videokonferenz. Unsere hochmoderne Videokonferenzanlage ist sehr einfach zu bedienen und erfreut sich großer Beliebtheit, das belegen die Zahlen. Gerade in der aktuellen Situation kommen jeden Tag neue Verhandlungstermine dazu. Unsere Anlage wird in Kürze ausgelastet sein. Deshalb freuen wir uns sehr, dass wir zu Beginn des nächsten Jahres eine weitere Anlage bekommen, die im Gerichtsgebäude am Lenbachplatz 7 installiert werden wird. Ich kann alle Anwältinnen und Anwälte nur ermuntern, unsere Videokonferenzanlage oder eine Verhandlung mittels Teams einmal auszuprobieren. Wir haben hier durchaus noch Kapazitäten!“, so die Präsidentin des Landgerichts München I, Dr. Andrea Schmidt.

„Gerade die Corona-Pandemie hat in diesem Jahr aufgezeigt, wie wichtig das Thema Digitalisierung auch für die Anwaltschaft ist. Neue und flexible Kommunikationsformen und –wege mussten im Umgang mit Mandanten, aber auch mit der Gerichtsbarkeit gefunden werden. Umso erfreulicher ist es, dass das Landgericht München I auf dem neuesten Stand der Technik ist und im neuen Jahr mit einer weiteren Videokonferenzanlage dazu beitragen kann, den Gerichtsbetrieb auch in schwierigen Zeiten aufrecht erhalten zu können. Die Rechtsanwaltskammer München unterstützt diese neue Form der Gerichtsverhandlung und lädt alle interessierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein, sich über die Videokonferenzanlage zu informieren“, ergänzt RA Michael Then, Präsident der Rechtsanwaltskammer München.

Die für den 21.12.2020 geplante erste Informationsveranstaltung bildet den Auftakt, im neuen Jahr sollen weitere Termine in Absprache mit der Rechtsanwaltskammer München folgen.

Zum Hintergrund:
§ 128 a ZPO
Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung
(1) 1Das Gericht kann den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. 2Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen.
(2) 1Das Gericht kann auf Antrag gestatten, dass sich ein Zeuge, ein Sachverständiger oder eine Par-tei während einer Vernehmung an einem anderen Ort aufhält. 2Die Vernehmung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen. 3Ist Parteien, Bevollmächtigten und Beiständen nach Absatz 1 Satz 1 gestattet worden, sich an einem anderen Ort aufzuhalten, so wird die Vernehmung auch an diesen Ort übertragen.
(3) 1Die Übertragung wird nicht aufgezeichnet. 2Entscheidungen nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 sind unanfechtbar.

Die Pressemitteilung des Landgericht München II zu diesem Thema finden Sie auf der Homepage des Landgerichts München II:

Pressemitteilung 2/2020 - Bayerisches Staatsministerium der Justiz (bayern.de)

Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Landgericht München I  Dr. Anne-Kristin Fricke – Pressesprecherin -