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Pressemitteilung 18 vom 01.07.2022

Terminsverlegung Informationsdeliktshaftung Wirecard

In dem zivilrechtlichen Verfahren einer Kapitalanlagegesellschaft gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG auf Feststellung zur Insolvenztabelle von Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch Täuschung der Anleger und durch Insolvenzverschleppung sowie wegen Verletzung von ad-hoc-Mitteilungspflichten ist der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 6. Juli 2022 verlegt worden auf den 5. Oktober 2022 (Az. 29 O 7754/21).


Verfasserin der Pressemitteilung:

Vorsitzende Richterin am Landgericht München I  Cornelia Kallert – Pressesprecherin -