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Pressemitteilung 19 vom 08.07.2022

Neuer Termin im Verfahren um einen möglichen Schadenersatzanspruch gegen den Freistaat Bayern wegen eines nicht durchgeführten Maskengeschäfts

In dem zivilrechtlichen Verfahren eines fränkischen Unternehmers auf Schadenersatz wegen eines „geplatzten“ Maskengeschäfts hat die 34. Zivilkammer des Landgerichts München I heute den Termin zur Verkündung einer Entscheidung vom 11. Juli 2022 aufgehoben und neuen Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme bestimmt.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung und Einvernahme von Zeugen ist nunmehr bestimmt auf Donnerstag, den 6. Oktober 2022, 9:00 Uhr (Az. 34 O 4965/21).


Verfasserin der Pressemitteilung:

Vorsitzende Richterin am Landgericht München I  Cornelia Kallert – Pressesprecherin -