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Pressemitteilung 02 vom 25.01.2021

Aufhebung des Verkündungstermins vom 1. Februar 2022 im Verfahren der politischen Gemeinde Brumadhino und anderer gegen die TÜV Süd AG (Az. 28 O 14821/19)

Vor dem Landgericht München I wird unter dem Az. 28 O 14821/19 ein Verfahren der brasilianischen Gemeinde Brumadinho und anderer Betroffener gegen die TÜV Süd AG auf Schadenersatz wegen eines im Jahr 2019 gebrochenen Staudamms einer dortigen Eisenerzmine  geführt.

Die 28. Zivilkammer hat den in diesem Verfahren festgesetzten Verkündungstermin vom 1. Februar 2022 aufgehoben und den Wiedereintritt in die mündliche Verhandlung angeordnet. Hintergrund ist, dass die Klage um weitere 1163 Klägerinnen und Kläger auf insgesamt 1170 Klageparteien erweitert worden ist.

Verfasserin der Pressemitteilung:Vorsitzende Richterin am Landgericht München I  Cornelia Kallert – Pressesprecherin -