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Pressemitteilung 22 vom 05.10.2022

Neuer Termin im Verfahren um einen möglichen Schadenersatzanspruch gegen den Freistaat Bayern wegen eines nicht durchgeführten Maskengeschäfts

In dem zivilrechtlichen Verfahren eines fränkischen Unternehmers auf Schadenersatz wegen eines „geplatzten“ Maskengeschäfts hat die 34. Zivilkammer des Landgerichts München I heute den für morgen, 6. Oktober 2022, angesetzten Termin zur Beweisaufnahme verlegt. Grund für die Verlegung ist die Erkrankung eines Prozessbeteiligten.

Der neue Termin zur mündlichen Verhandlung und Einvernahme von Zeugen ist nunmehr bestimmt auf Donnerstag, den 3. November 2022, 9:00 Uhr (Az. 34 O 4965/21).


Verfasserin der Pressemitteilung:

Vorsitzende Richterin am Landgericht München I  Cornelia Kallert – Pressesprecherin -