Pressemitteilung 10 vom 29.10.2025
Terminankündigung
Die auf das Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer des Landgerichts München I hat für 36 Verfahren des Komplexes „Lkw-Kartell“ zum Zwecke der gemeinsamen Beweisaufnahme einen Verhandlungstermin in der letzten Novemberwoche bestimmt. In diesem sollen die gerichtlich bestellten Sachverständigen umfassend angehört und vom Gericht und den Parteien befragt werden.
Zum Hintergrund:
Am 19.07.2016 bzw. 27.09.2017 erließ die EU-Kommission Bußgeldbescheide gegen die Lkw-Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco, DAF und Scania, da diese von 1997 bis 2011 u.a. eine kartellrechtswidrige Koordinierung der Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen im Europäischen Wirtschaftsraum vorgenommen hatten. Zivilrechtlich erhoben anschließend eine Vielzahl von Lkw-Erwerbern Schadenersatzklagen gegen die Hersteller, um eine Erstattung des ihrer Ansicht nach wegen des Kartells überhöhten Preises zu erhalten.
Die 37. Zivilkammer beauftragte daraufhin im November 2019 in mehreren Verfahren zwei Wettbewerbsökonomen damit, gutachterlich zu klären, ob das festgestellte kartellrechtswidrige Verhalten auf dem deutschen Lkw-Markt zu höheren Preisen führte und – wenn ja – wie hoch der Preisaufschlag gewesen ist. In ihrem Gutachten prüften die Sachverständigen das Vorliegen und die etwaige Höhe eines Kartellaufschlags mit den Mitteln der Regressionsanalyse. Gegen deren Gutachten und anschließendes Ergänzungsgutachten erhoben die Parteien eine Vielzahl an Einwendungen. Diese sollen im Termin umfassend erörtert werden.
Die Verhandlung findet vom 24.11.2025 bis einschließlich 28.11.2025 täglich in der Wappenhalle in München Riem, Konrad-Zuse-Platz 7, 81829 München statt. Sitzungsbeginn ist am 24.11.2025 um 09:00 Uhr, an den restlichen Tagen um 08:30 Uhr.
Es werden hierbei über 100 prozessbeteiligte Personen erwartet. Der Streitwert aller beteiligter Verfahren beträgt für den deutschen Markt rund 500 Millionen Euro.
Zuschauern und Pressevertretern wird empfohlen, bei ihrer zeitlichen Planung das erwartete hohe Personenaufkommen sowie die vor Ort durchzuführenden Einlasskontrollen zu berücksichtigen.
Anmerkung:
Vom Gegenstand der bisherigen Gutachten und mündlichen Verhandlung nicht erfasst sind Lkw des Herstellers Scania, gegenüber dem der Bescheid der EU-Kommission erst seit 01.02.2024 bestandskräftig ist.
Verfasserin der Pressemitteilung:
Vorsitzende Richterin am Landgericht München I Cornelia Kallert – Pressesprecherin
