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Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 10 vom 21.05.2026

Spezialisierung am Landgericht München I: Effiziente Rechtsprechung durch Fachkompetenz

Die Zivilgerichte in Deutschland sind ein zentraler Pfeiler des Rechtsstaats, da sie die Durchsetzung privater Rechte und die friedliche Beilegung von Streitigkeiten gewährleisten. Sie schaffen Vertrauen in verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen und sichern so sowohl gesellschaftliche Stabilität als auch wirtschaftliche Handlungsfähigkeit. Durch ihre unabhängige Rechtsprechung tragen sie maßgeblich zur Wahrung von Gerechtigkeit und Rechtssicherheit in Deutschland bei.

Das Landgericht München I zählt zu den größten und bedeutendsten Gerichten Deutschlands. Es zeichnet sich durch ein besonders hohes Maß an Spezialisierung aus, die eine qualifizierte, effiziente und praxisnahe Bearbeitung auch höchst komplexer Rechtsstreitigkeiten gewährleistet.

Derzeit sind am Landgericht München I rund 220 Richterinnen und Richter tätig. Sie bearbeiten die eingehenden Verfahren in 48 Zivilkammern, 12 Kammern für Handelssachen sowie 31 Strafkammern. Darüber hinaus verfügt Bayerns größtes Landgericht über eine Kammer für Baulandsachen, eine Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, eine Kammer für Patentanwaltssachen sowie drei Berufsgerichte. Im Jahr 2025 gingen beim Landgericht München I im zivilrechtlichen Bereich 17.078 neue Verfahren ein; insgesamt fanden ca. 9.600 Verhandlungen statt.

Der Bezirk des Landgerichts München I umfasst die Landeshauptstadt München, sowie die Städte, Gemeinden und gemeindefreien Gebiete des Landkreises München. Darüber hinaus ist das Landgericht München I jedoch in einzelnen Rechtsgebieten überregional zuständig. So erstreckt sich die Zuständigkeit in bestimmten Verfahren auf ganz Bayern, etwa in Sortenschutz- und Entschädigungssachen. In anderen Bereichen umfasst sie den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts München, beispielsweise bei Berufungs- und Beschwerdeverfahren in Wohnungseigentumssachen sowie bei Streitigkeiten aus dem Umwandlungs-, Aktien-, Kartell-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Urheberrecht.

Die hohe Zahl an Verfahren ermöglicht eine weitreichende Spezialisierung innerhalb des Gerichts. Bereits gesetzlich sind Landgerichte verpflichtet, sogenannte „spezialisierte Kammern“ einzurichten. Diese sind in § 72a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) einzeln genannt und umfassen insbesondere Zuständigkeiten für Streitigkeiten aus

  • Bank- und Finanzgeschäften,
  • Bau- und Architektenverträgen sowie Ingenieurverträgen im Zusammenhang mit Bauleistungen,
  • Heilbehandlungen,
  • Versicherungsvertragsverhältnissen,
  • aus Veröffentlichungen in Presse, Rundfunk, Film, Fernsehen und Internet,
  • erbrechtlichen Angelegenheiten,
  • Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren sowie Anfechtungssachen  
  • der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Konzessionen oder Rahmenvereinbarungen.

Aufgrund seiner Größe und der Vielzahl eingehender Verfahren hat das Landgericht München I darüber hinaus zusätzliche Spezialkammern durch den Geschäftsverteilungsplan geschaffen. Hierzu zählen unter anderem die Zivilkammern für Verkehrsunfallsachen sowie für Streitigkeiten im Gewerberaummietrecht.

„Beim Landgericht München I kann sich eine Kammer regelmäßig auf eine Spezialzuständigkeit konzentrieren“, erklärt Frau Dr. Schobel, Präsidentin des Landgerichts München I. „Hierin unterscheidet sich das Landgericht München I erheblich von anderen, insbesondere kleineren Landgerichten in Deutschland.“ Die spezialisierten Kammern sind in ihren jeweiligen Sachgebieten meistens sowohl für erst- als auch für zweitinstanzliche Verfahren zuständig. Diese Differenzierung ermöglicht eine häufigere Befassung mit der Spezialmaterie und dadurch den Aufbau eines besonderen Fachwissens. Hierdurch wird eine noch gezieltere Bearbeitung spezifischer Fallkonstellationen und zudem eine einheitliche Rechtsprechung im Landgerichtsbezirk erreicht.

„Die Spezialisierung unserer Kammern ist ein zentraler Baustein für die Qualität unserer Rechtsprechung. Sie ermöglicht es, auch hochkomplexe Verfahren effizient zu bearbeiten und zugleich ein hohes Maß an fachlicher Tiefe sicherzustellen“, betont die Präsidentin des Landgerichts München I. „Davon profitieren nicht nur die Verfahrensbeteiligten, sondern auch der Wirtschafts- und Rechtsstandort München insgesamt.“


Verfasser der Pressemitteilung:

Vorsitzende Richterin am Landgericht München I  Cornelia Kallert – Pressesprecherin