Pressemitteilung 11 vom 26.05.2026
Verlegung des Verkündungstermins im Verfahren GEMA ./. Suno
Die auf das Urheberrecht spezialisierte 42. Zivilkammer hat den Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Verfahren GEMA ./. Suno Inc. (Az. 42 O 763/25) verlegt auf
Freitag, 31. Juli 2026, 9:00 Uhr, Saal 270, Justizpalast.
Gegenstand des Verfahrens ist der Vorwurf der Klägerin, die Beklagte begehe Urheberrechtsverletzungen durch unberechtigte Nutzungen urheberrechtlich geschützter Musikwerke.
Der bislang auf den 12. Juni 2026 angesetzte Termin zur Verkündung einer Entscheidung 10:00 Uhr musste aus dienstlichen Gründen verlegt werden.
Verfasserin der Pressemitteilung:
Richterin am Landgericht München I Dr. Julia Obermeier - stellvertretende Pressesprecherin-