Menü

Lg-muencheni

Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 8 vom 18.05.2026

Ankündigung Akkreditierung zum Verfahren der politischen Gemeinde Brumadinho

Am 26., 27. und 28. Mai 2026 findet jeweils ab 09:00 Uhr vor der 28. Zivilkammer des Landgerichts München I im Sitzungssaal 270, Justizpalast, Prielmayerstr. 7, 80335 München, eine weitere mündliche Verhandlung im Verfahren Az. 28 O 14821/19 statt.

Zum Gegenstand des Verfahrens:

Die brasilianische Gemeinde Brumadinho und Angehörige vieler Opfer nehmen die TÜV Süd AG auf Schadenersatz wegen eines im Jahr 2019 gebrochenen Staudamms einer dortigen Eisenerzmine in Anspruch. Die Kläger machen geltend, eine Gesellschaft, an der die TÜV Süd AG mittelbar beteiligt ist, habe den Damm überprüft und zertifiziert, obwohl er nicht ausreichend sicher gewesen sei. Bei diesem Unglück, durch das eine giftige Schlammlawine ausgelöst wurde, kamen über 200 Menschen ums Leben.

Bisheriger Verfahrensgang:

Im Anschluss an die letzte mündliche Verhandlung ist die Klage schrittweise, zuletzt am 23.02.2026, um über 1500 Klägerinnen und Kläger, darunter auch die Gemeinde Mário Campos, erweitert worden. Es wurde ein Gutachten zum brasilianischen Recht eingeholt, betreffend Erbrecht, Konzernhaftung, Umweltrecht, Gesamtschuldverhältnis, Verjährung, Schadensrecht. Die Parteien haben ihrerseits Gutachten zum brasilianischen Recht vorgelegt. Das Gutachten sowie ergänzende Fragen zum Gutachten sollen an den drei Verhandlungstagen erörtert werden. Technische Gutachten wurden beauftragt, liegen aber noch nicht vor. Die Verhandlung wird voraussichtlich fortgesetzt werden.

Akkreditierung:

Wegen des großen Interesses der Öffentlichkeit wird das Landgericht München I für die Teilnahme der Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien an der mündlichen Verhandlung ein Akkreditierungsverfahren mit Sitzplatzvergabe durchführen.

Die Akkreditierung findet am

                                               Dienstag, den 19.05.2026, von 8.00 Uhr bis um 13.00 Uhr statt.

Vertreterinnen und Vertreter von Presse und Medien können sich ausschließlich per E-Mail akkreditieren. Die E-Mailadresse lautet:

                                                                     pressestelle@lg-m1.bayern.de

Auf anderem Wege (z.B. per Telefax, schriftlich oder unter anderen E-Mail-Adressen) eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet.

Mit dem Akkreditierungswunsch ist ein gültiger Presseausweis/Dienstausweis oder eine Arbeitgeberbestätigung bzw. ein anderweitiger Nachweis der redaktionellen Pressetätigkeit zu übermitteln.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der Akkreditierung über einen E-Mail-Account und funktionierendes Internet sowie einen gültigen Presseausweis bzw. einen anderen Nachweis im o.g. Sinne verfügen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Sitzungspolizeiliche Anordnung der Vorsitzenden der 28. Zivilkammer verwiesen, welche dieser Pressemitteilung beigefügt ist.

Das Ergebnis der Akkreditierung wird gesondert am

                                                        Donnerstag, den 21.05.2026, bis spätestens 13 Uhr

über den Presseverteiler und auf der Homepage des Landgerichts München I bekanntgegeben.

Sitzungspolizeiliche Anordnung 

Für die Sitzung im Verfahren Politische Gemeinde Brumadinho u.a. gegen TÜV Süd AG (Az. 28 O 14821/19) vom 26.05.206 – 28.06.2026 ergehen gemäß § 176 Abs. 1 GVG folgende Anordnungen: 

Teil 1: Durchführung der Sitzung 

1. im Sitzungssaal 270, Justizpalast, Prielmayerstr. 7, 80335 München 2. 

2. Von den 60 Sitzplätzen im Zuschauerbereich sind 29 für Presse und Medien reserviert. Diese Plätze werden mittels Akkreditierung gemäß Teil 2 dieser Verfügung vergeben. 

3. Zuschauer und Zuschauerinnen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens eingelassen. 

4. Der Sitzungssaal wird um ca. 8:30 Uhr geöffnet.

5. Bleiben im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens vergebene Plätze frei, gilt für die Belegung dieser Plätze Ziffer 3. dieser Verfügung. 

6. Vertreter und Vertreterinnen von Presse und Medien dürfen elektronische Medien nur offline nutzen. Bild- und Tonaufnahmen müssen unterbleiben. 

7. Fotografen und Kameraleuten ist ein kurzer Aufenthalt – ohne Sitzplatz - vor Beginn bis zum Aufruf der Sache für die Bildberichterstattung im üblichen Rahmen gestattet.

Teil 2: Durchführung des Akkreditierungsverfahrens 

1. Vertreter und Vertreterinnen von Presse und Medien können sich ausschließlich per E-Mail unter dem Stichwort „TÜV-Verfahren“ und unter Übermittlung eines gültigen Presseausweises oder anderweitigen Nachweises der Pressezugehörigkeit über das Postfach der Pressestelle des Landgerichts München I

                      pressestelle@lg-m1.bayern.de 

akkreditieren. Auf anderem Wege (z. B. per Telefax, schriftlich oder unter anderen E-MailAdressen) eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet. Für die Akkreditierung ist kein gesondertes Formular erforderlich. 

Die Akkreditierung findet am 

                    Dienstag, den 19.05.2026, von 8.00 Uhr bis um 13.00 Uhr statt.

Akkreditierungsgesuche, die vor Beginn oder nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. 

2. Es werden folgende Gruppen gebildet, für welche die jeweils angegebene Anzahl von Sitzplätzen im Sitzungssaal reserviert wird.

(1) Gruppe 1: 

Nachrichtenagenturen: 5 Plätze 

(2) Gruppe 2:

Fernseh- und Rundfunksender: 8 Plätze (davon mindestens einer für öffentlich-rechtliche Sender, mindestens einer für private Sender) 

(3) Gruppe 3: 

Medien mit Sitz und/oder Verbreitung in Brasilien: 8 Plätze 

(4) Gruppe 4: 

Sonstige Presse und Medien: 8 Plätze

3. Innerhalb der Gruppen wird die Sitzplatzvergabe in der Reihenfolge des Eingangs der Akkreditierungsgesuche für die jeweilige Gruppe vorgenommen. Dies gilt auch für die Untergruppen in Gruppe 2.

Wird für Gruppe 1, 2 oder 3 das Kontingent nicht ausgeschöpft, erhöhen sich die Sitzplätze der Gruppe 4 entsprechend. 

Gehen für Gruppe 1, 2 oder 3 mehr Akkreditierungen ein als Plätze vorgesehen sind, werden die das Kontingent überschreitenden Gesuche in der Gruppe 4 berücksichtigt, soweit das Kontingent der Gruppe 4 nicht ausgeschöpft ist. Der zeitliche Eingang des Gesuchs ist dabei maßgeblich. 

4. Jedes Medium bzw. Presseorgan kann sich mit beliebig vielen Personen am Akkreditierungsverfahren beteiligen, hat jedoch stets nur Anspruch auf einen reservierten Sitzplatz.

5. Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens wird am Donnerstag, den 21.05.2026, bis spätestens 13 Uhr gesondert über den Presseverteiler und auf der Homepage des Landgerichts München I bekanntgegeben. 

6. Akkreditierte Personen können ihre Sitzplatzreservierung an eine andere akkreditierte Person abgeben. Beim Einlass ist den Pressesprechern vor Ort die Platzweitergabe mitzuteilen. 

Gez. 

Henn 

Vorsitzende Richterin am Landgericht


Verfasserin der Pressemitteilung:

Vorsitzende Richterin am Landgericht München I  Cornelia Kallert – Pressesprecherin -