Behördeninformationen
-
Die Arbeit der Gerichte rückt vorwiegend dann ins Blickfeld der Öffentlichkeit, wenn es um Strafprozesse geht. Das ist verständlich, stoßen doch gerade Straftaten - zumal spektakulärer Art - auf das besondere Interesse der Medien und der Öffentlichkeit.
Die große Bedeutung der Strafsachen sollte allerdings nicht den Blick darauf verstellen, dass der Aufgabenbereich eines Gerichts weit darüber hinausreicht, was sich auch in der praktischen Erfahrung der einzelnen Bürger niederschlägt. Die meisten von ihnen werden zeitlebens nie in ein Strafverfahren verwickelt. Noch weniger kommen sie mit schweren Gewaltverbrechen in Berührung, wie sie auf dem Bildschirm Alltag zu sein scheinen. Dagegen dürfte es kaum jemanden geben, der nicht wenigstens einmal in seinem Leben auf einem anderen Rechtsgebiet "mit dem Gericht zu tun hat", sei es in einem Zivilprozess, einem Familienrechtsstreit oder - besonders häufig - in einer Angelegenheit der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. einer Nachlass- oder Grundbuchsache).
Die meisten dieser Gerichtskontakte kommen zwar auf der Amtsgerichts-Ebene zustande, aber auch mit dem Landgericht kommen jedes Jahr Tausende von Bürgern in Berührung, aus welchen Gründen und mit welchem Ergebnis auch immer. -
Beim Landgericht Nürnberg-Fürth gibt es 20 Zivilkammern und fünf Kammern für Handelssachen. Ferner ist eine für ganz Bayern zuständige Wiedergutmachungskammer eingerichtet.
Mit Zivil- und Handelssachen sind rund 2/5 aller in der Rechtsprechung tätigen Richter des Landgerichts befasst.
Neben allgemeinen Zivil- und Handelssachen gibt es Spezialzuständigkeiten für z.B. Bausachen, Fiskalsachen, Miet- und Pachtsachen, Wettbewerbs- und Patentsachen, Verkehrsunfallsachen, Versicherungssachen, Pressesachen, Geldkreditsachen, Leasingsachen, Arzthaftungssachen, Wohnungseigentumssachen, Streitigkeiten aus Speditions-, Fracht- und Lagergeschäften sowie der Kommunikations- und Informationstechnologie, Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzverfahren.
In Wettbewerbs- und Patentsachen ist das Landgericht Nürnberg-Fürth zusätzlich auch für Verfahren aus dem übrigen Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg sowie aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg zuständig.
Neueingänge in Zivilsachen (01.01.-31.12.2025)
- Erstinstanzliche Verfahren: 6.188 (davon 355 Handelssachen)
- Berufungsverfahren: 533 (darunter keine Handelssachen)
- Beschwerdeverfahren: 1.116
Die nachfolgende Übersicht bezieht sich nur auf die erstinstanzlichen Verfahren:
In knapp 4,1 % aller erstinstanzlichen Zivilverfahren lag der Streitwert bis einschließlich 5.000 EUR, in rund 32,0 % zwischen 5.000 EUR und 10.000 EUR, in rund 70,4 % bis 30.000 EUR und in etwa 29,6 % über 30.000 EUR. Der durchschnittliche Streitwert in den Verfahren betrug 15.578 EUR.
Die Streitwert-Grenze für Zivilverfahren, für die in erster Instanz das Amtsgericht zuständig ist, lag bis 1982 noch bei 3.000 DM. Seither wurde sie wiederholt angehoben – zuletzt zum 01.01.2026 von 5.000 EUR auf 10.000 EUR. Auf bestimmten Spezialgebieten, z.B. in Fiskalsachen, ist das Landgericht auch für Streitwerte unterhalb dieser Grenze zuständig.
In den allermeisten Verfahren waren beide Parteien anwaltschaftlich vertreten.
Das ist nicht verwunderlich, denn beim Landgericht herrscht im allgemeinen Anwaltszwang. In diesen Fällen können prozessuale Erklärungen nur durch einen bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Rechtsanwalt abgegeben werden. Wer sich nicht durch einen Anwalt vertreten lässt, riskiert ein Versäumnisurteil.
Erledigungsdauer (der erstinstanzlichen Verfahren ohne Handelssachen):
Vom Eingang bei Gericht bis zur Erledigung vergehen im Schnitt 9,4 Monate. Bei denjenigen Verfahren, die mit einem streitigen Urteil enden, beträgt die durchschnittliche Erledigungsdauer 15,1 Monate. Der Unterschied erklärt sich daraus, dass streitige Verfahren naturgemäß länger dauern als solche Verfahren, die sich auf andere Weise erledigen, z.B. durch Versäumnisurteil, Anerkenntnisurteil, Klagerücknahme oder Vergleich.
Aber auch von den streitigen Verfahren, die mit einem Urteil enden, sind 55,5 % binnen eines Jahres abgeschlossen; 18,2 % sind sogar bereits nach einem halben Jahr erledigt. Nimmt man alle Verfahren zusammen, so werden fast 77,1 % der erstinstanzlichen Verfahren innerhalb eines Jahres erledigt.
Leider dauern manche Verfahren aber erheblich länger, im Extremfall sogar mehrere Jahre. Gründe für eine im Einzelfall längere Verfahrensdauer können umfangreiche Beweisaufnahmen, verbunden mit der Vernehmung zahlreicher Zeugen, die Notwendigkeit - teilweise mehrere - Sachverständigengutachten einzuholen (insbesondere in Bausachen und Medizin-Haftungsprozessen), ferner prozessuale Maßnahmen im Ausland, Vergleichsverhandlungen der Parteien, Abwarten anderer Entscheidungen, hin und wieder aber auch Verhinderungen durch Krankheit oder Wechsel von Verfahrensbeteiligten sein.
Der Anteil der Prozesse, die durch Vergleich erledigt werden, liegt bei 29,2 %.
Ungefähr 18,9 % aller Verfahren werden von der aus drei Richtern bestehenden Zivilkammer abgeschlossen. Im Übrigen sind die Verfahren im Zeitpunkt ihrer Erledigung einem Kammermitglied als Einzelrichter übertragen.
-
Beim Landgericht Nürnberg-Fürth bestehen 14 große und acht kleine Strafkammern, nebst vier Jugendkammern sowie einer Strafvollstreckungskammer.
Von den großen Strafkammern sind zwei zugleich Schwurgerichtskammern und drei sind Wirtschaftsstrafkammern.
In Wirtschaftsstrafachen ist das Landgericht Nürnberg-Fürth auch für den Bezirk des Landgerichts Ansbach zuständig.
In Strafsachen sind ungefähr 3/5 aller beim Landgericht tätigen Richter eingesetzt.
Neueingänge in Strafsachen (01.01.-31.12.2025)
- Erstinstanzliche Verfahren: 251
- Berufungsverfahren: 1.018
- Beschwerdeverfahren: 628
- Strafvollstreckungsangelegenheiten: 1.504
Erledigungsdauer:
Von den erstinstanzlichen Strafverfahren werden 87,4 % schon innerhalb eines halben Jahres erledigt, bei weiteren 8,0 % vergehen bis zur Erledigung zwischen sechs und zwölf Monate. Länger als ein Jahr dauern 4,6 %, darunter vorwiegend Wirtschaftsstrafverfahren, die wegen ihres komplizierten Prozessstoffes oft besonders langwierig sind.Die durchschnittliche Dauer der im Jahr 2025 erledigten erstinstanzlichen Strafverfahren betrug 4,7 Monate.
Von den Berufungsverfahren werden 66,6 % bereits innerhalb eines Vierteljahres erledigt, weitere 22,3 % im zweiten Vierteljahr. Länger als ein Jahr dauern hier nur 2,3 % aller Verfahren.
-
Beim Landgericht Nürnberg-Fürth sind derzeit (Stand 31.12.2025) - einschließlich Teilzeitkräften - 278 Mitarbeiter beschäftigt, darunter 115 Richter, 17 Rechtspfleger, 32 Justizfachwirte, 61 Justizangestellte, sieben Wachtmeister und 45 Bewährungshelfer. Hinzu kommen noch 63 Rechtsreferendare, die dem Landgericht zur Ausbildung zugewiesen sind, sowie vier Richter, die sich als hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleiter ausschließlich der Ausbildung von Rechtsreferendaren widmen.
Die Richter sind zu etwa 2/5 in Zivil- und Handelssachen eingesetzt, zu etwa 3/5 in Straf- und Bußgeldsachen. Darüber hinaus sind Richter in der Justizverwaltung, Ausbildung und in sonstigen Spezialgebieten tätig.
Beim Landgericht sind zudem zahlreiche ehrenamtliche Laienrichter tätig, nämlich 40 Handelsrichter (in Handelssachen) und an die 700 Schöffen (in Strafsachen).
Präsident des Landgerichts ist seit November 2023 Andreas Zwerger, Vizepräsident seit März 2026 Peter Wiemer, Geschäftsleiterin seit Juli 2025 Alexandra Rüdinger.
-
Im Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth waren am 31.12.2025 3.241 Rechtsanwälte zugelassen.
Zum Vergleich: im Jahr 1980 waren es erst 719, im Jahr 2000 schon 1.972 und im Jahr 2010 bereits 2.907 (Quelle: Rechtsanwaltskammer Nürnberg).
Daneben sind im Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth 61 Notare niedergelassen (Stand Dezember 2025).
weitere Services:
-
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente, das Sie hier finden.
https://www.justiz.bayern.de/ejustice
sowie unter
https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV
abrufbar.