eJustice - kompetent. digital. vernetzt.

eJustice - Was bedeutet das?

Die elektronische Akte nimmt neben dem elektronischen Rechtsverkehr bei der Digitalisierung der Justiz eine Schlüsselrolle ein. Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften ist die elektronische Akte spätestens seit Dezember 2025 flächendeckend und in allen Fachbereichen im Einsatz.

Zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten wurde in Bayern das Programm "eJustice Arbeitsplatz" aufgesetzt. Unter diesem Dach werden alle Maßnahmen geplant und realisiert, die es der Justiz ermöglichen, umfassend elektronisch zu arbeiten.

Ziel ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte und Staatsanwaltschaften ein möglichst medienbruchfreies Arbeiten zu ermöglichen.

Schwerpunkte sind dabei

  • die digitale Bearbeitung von Verfahren mit der elektronischen Akte,
  • die Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten aller Art über den elektronischen Rechtsverkehr sowie
  • die Ertüchtigung der Arbeitsplätze in Büros und Sitzungssälen der Gerichte und Staatsanwaltschaften mit einer für die neue Arbeitsweise adäquaten Ausstattung.