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Lg-regensburg

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Pressemitteilung 2018-1 vom 19.01.2018

Terminsaufhebung im Strafverfahren wegen Verdachts der Wahlmanipulation in Geiselhöring

Mit Verfügung vom 19. Januar 2018 hat der Vorsitzende der 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg die am 28. September 2017 anberaumten Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung im Strafverfahren wegen Manipulationsvorwürfen im Zusammenhang mit der Geiselhöringer Kommunalwahl vom März 2014 (vgl. dazu die Pressemitteilung 2017-8 des Landgerichts Regensburg vom 6. Oktober 2017) abgesetzt. In der Zeit vom 29. Januar 2018 bis 16. März 2018 sollten 18 Verhandlungstage mit vorerst insgesamt 46 Zeugen und zwei Sachverständigen stattfinden. Diese Planung ist hinfällig.

Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Pressemitteilung.