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Pressemitteilung 7 vom 15.10.2018

Strafverfahren wegen Verdachts der Wahlmanipulation in Geiselhöring

Landgericht Regensburg beschließt Aussetzung der Hauptverhandlung gegen eine und Einstellung des Verfahrens gegen drei von vier angeklagten Personen

Am zweiten Prozesstag des Strafverfahrens wegen Manipulationsvorwürfen im Zusammenhang mit der Geiselhöringer Kommunalwahl vom März 2014 hat das Landgericht Regensburg die Hauptverhandlung gegen eine wegen Wahlfälschung, Urkundenfälschung, Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt und Verleitens zur Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt angeklagte Person, die 2013 und 2014 über 400 vornehmlich rumänische Erntehelfer beschäftigt hatte, ausgesetzt. Das Verfahren gegen drei weitere der Beihilfe zu diesen Delikten bezichtigte Angeklagte stellte das Gericht mit deren Zustimmung sowie mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen Geldauflagen vorläufig ein.

Diese Vorgehensweise kommt in Betracht, wenn Auflagen geeignet erscheinen, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der im Raum stehenden Schuld nicht entgegensteht. Eine rechtskraftfähige Schuldfeststellung unterbleibt. Nach Erfüllung der Auflagen darf die fragliche Tat jedoch als Vergehen nicht mehr verfolgt werden.

Mit ihrer Aussetzungsentscheidung entsprach die Strafkammer einem Verteidigerantrag der im Verfahren verbliebenen angeklagten Person. Der Antrag beruhte auf einem Gutachten des Bayerischen Landeskriminalamts, welches dem Gericht rund drei Wochen vor Prozessbeginn zugeleitet worden war und aus dem hervorging, dass zu Beweiszwecken gesicherte elektronische Daten in einem Gesamtumfang von mindestens 27 Gigabyte aufgrund einer speziellen Aufbereitung durch das Bayerische Landeskriminalamt bereits seit Ende 2014 mit Hilfe von Suchbegriffen ausgewertet werden könnten. Den Verfahrensbeteiligten war diese Option zuvor nicht bekannt gewesen. Der Unterschied zu den Möglichkeiten einer herkömmlichen Auswertung ähnelt dem zwischen einer Internetrecherche mit und ohne Suchmaschinen. Mit Rücksicht auf den Grundsatz des fairen Verfahrens ordnete die Strafkammer daher die zur angemessenen Vorbereitung der Verteidigung beantragte Aussetzung der Hauptverhandlung an. Neue Termine sind noch nicht bestimmt, werden aber zu gegebener Zeit bekannt gemacht.

 

Thomas Polnik

Richter am Oberlandesgericht

Pressesprecher