Datenschutz
(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG))
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und möchten Ihnen mit dieser Datenschutzerklärung daher einen Überblick darüber geben, wie der Schutz Ihrer Daten gewährleistet wird, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben und wie sie verwendet werden.
Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,
- an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
- auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
- wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
- welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber der Justiz haben.
Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), http://www.gesetze-bayern.de (Landesrecht Bayern) und http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.
Verantwortliche Stelle
Landgericht Schweinfurt
Rüfferstraße 1,
97421 Schweinfurt
Datenschutzbeauftragter
Bei Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit dieser Internetseite oder sonst mit unserer Tätigkeit, können Sie sich an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden:
Matthias
Jakobeit
Landgericht Schweinfurt
Rüfferstraße
1
97421
Schweinfurt
Tel.: 09721/542216
E-Mail: datenschutzbeauftragter@lg-sw.bayern.de
Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie darf Ihnen keinerlei Auskunft zum Gerichtsverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.
Hinweise zum Datenschutz in der bayerischen Justizverwaltung
Im Folgenden möchten wir Sie darüber informieren, wie der Schutz Ihrer Daten in der bayerischen Justizverwaltung gewährleistet wird. In der bayerischen „Justizverwaltung“ werden keine konkreten gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlich Verfahren („Rechtssachen“) bearbeitet, durchgeführt oder abgewickelt. Insofern beachten Sie bitte die untenstehenden besonderen „Hinweise zum Datenschutz in Rechtssachen“.
Dagegen werden in der bayerischen Justizverwaltung alle sonstigen Anliegen bearbeitet, etwa wenn Sie sich eigeninitiativ mit einer Frage, einer Beschwerde, einer Anregung oder im Rahmen einer Bewerbung an uns gewandt haben oder Sie betreffende personenbezogene Daten uns von dritter Seite im Rahmen der Sachbearbeitung übermittelt worden sind.
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Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung der uns vom Gesetzgeber zugewiesenen öffentlichen Aufgaben. Insbesondere im Zusammenhang mit Anfragen, Beschwerden oder Eingaben verarbeiten wir die Daten, die notwendig sind, um mit Ihnen kommunizieren und Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Die Verarbeitung Ihrer Daten dient auch der ordnungsgemäßen Dokumentation unseres Verwaltungshandelns.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit nichts anderes angegeben ist, aus Artikel 4 Absatz 1 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben a, b, c und e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der jeweiligen Rechtsgrundlage. Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe erforderlichen Daten zu verarbeiten. Bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten stützen wir uns, soweit nichts anderes angegeben ist, auf Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO und Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BayDSG. -
Ihre personenbezogenen Daten werden unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Bearbeitung Ihres Anliegens sowie Dritten nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschiften übermittelt oder wenn Sie in die Übermittlung eingewilligt haben.
Soweit erforderlich, übermitteln wir für die Erledigung unserer Aufgaben Ihre personenbezogene Daten auf gesetzlicher Grundlage an andere Stellen der Landesverwaltung oder an Dienstleister, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten.
Ferner können Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage entsprechender gesetzlicher Vorschriften an andere Behörden, Gerichte und Verfassungsorgane des Freistaats Bayern, anderer Länder oder des Bundes übermittelt werden, soweit es für unsere oder deren Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Gegebenenfalls werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt.
Soweit Ihre Daten elektronisch verarbeitet werden, erfolgt der technische Betrieb unserer Datenverarbeitungssysteme durch das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Alexandrastraße 4, 80538 München.
Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik können bei elektronischer Übermittlung Daten an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet werden und dort auf Grundlage der Artikel 12 ff. des Bayerischen E-Government-Gesetzes verarbeitet werden. -
Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen und der jeweiligen Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
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Als Betroffener einer Datenverarbeitung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
- Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
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Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Artikel 17 und 18 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
- Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen Widerruf nicht berührt.
Aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, können Sie der Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten jederzeit widersprechen (Artikel 21 DSGVO). Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, unterbleibt in der Folge eine weitere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, werden wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. -
Sie haben darüber hinaus das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde im Sinne des Artikel 51 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Zuständige Aufsichtsbehörde für bayerische öffentliche Stellen ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz:
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München -
Unser Web-Server wird durch das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (poststelle@ldbv.bayern.de), Alexandrastraße 4, 80538 München, betrieben.
Bei jeder Anforderung einer Internetdatei werden folgende Zugriffsdaten im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung gespeichert:- die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
- der Name der aufgerufenen Datei
- das Datum und die Uhrzeit der Anforderung
- die übertragene Datenmenge
- der Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
- die Beschreibung des verwendeten Webbrowsertyps bzw. des verwendeten Betriebssystems
- die IP-Adresse des anfordernden Rechners
Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns gespeichert. Nach spätestens sieben Tagen werden die Daten durch Verkürzung der IP-Adresse auf Domain-Ebene anonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, einen Bezug auf einzelne Nutzer herzustellen.
Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik werden diese Daten auf Grundlage von Artikel 12 des Bayerischen E-Government-Gesetzes an das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weitergeleitet.
Die gespeicherten Daten werden ausschließlich zu technischen oder statistischen Zwecken benötigt; ein Abgleich mit anderen Datenbeständen oder eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchstabe e DSGVO beziehungsweise, soweit Ihre Einwilligung vorliegt oder es um vertragliche Beziehungen geht, auch Art. 6 Abs 1 S. 1 Buchstaben a, b DSGVO.
In unserem Informationsangebot können Cookies oder JAVA-Applets verwendet werden. Die Verwendung dieser Funktionalitäten kann durch Einstellungen des Browserprogramms vom jeweiligen Nutzer ausgeschaltet werden.
Nach Auswertung der jährlichen Zugriffe werden die protokollierten Daten gelöscht. Die Auswertung erfolgt monatlich und jährlich, die Löschung erfolgt jeweils im Januar des Folgejahres. Auswertung und Löschung erfolgen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bayerischen Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in unserem Auftrag.
Es besteht die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) bei Schreiben an uns, für Bestellzwecke, für Feedbacks sowie ggf. zur Abonnierung von Newslettern und zur Teilnahme an Diskussionsforen. Die Nutzung der angebotenen Serviceleistungen und Dienste seitens des Nutzers erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis.
Soweit ein Newsletterversand eingerichtet ist, werden die E-Mail-Adressen hierfür auf dem Newsletterserver im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung gespeichert und für keine anderen Zwecke als den Versand der Newsletter verwendet. Die Abonnenten der Newsletter können jederzeit selbst das Abonnement kündigen; die E-Mail-Adressen werden dadurch automatisch gelöscht.
In jedem Fall (Bestellung, Newsletter, Feedback, Diskussionsforum) werden die angegebenen persönlichen Daten (insb. Name, E-Mail-Adresse) nur für die Übersendung der gewünschten Veröffentlichungen oder Informationen bzw. für die bei dem einzelnen Formular ggf. explizit genannten anderen Zwecke verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
Zeitlich begrenzte Nutzerdaten (Cookies) werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert, wenn der Nutzer dies zur Erhöhung seines Komforts wünscht (dies betrifft die Speicherung des vom Nutzer evtl. ausgewählten CSS für die Kombination Hintergrund- / Schriftfarbe). Diese Speicherung kann vom Nutzer jederzeit durch entsprechende Einstellung des Internetbrowsers rückgängig gemacht bzw. verhindert werden.
Hinweise zum Datenschutz in Rechtssachen in der bayerischen Justiz
Die bayerische Justiz verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Verfahren („Rechtssachen“).
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Die Justiz hat umfassende Zuständigkeiten. Unsere Verfahren betreffen nahezu alle erdenklichen Lebenslagen. Ihre personenbezogenen Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben der Justiz bzw. der Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben.
Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Organe der Rechtspflege verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind in erster Linie die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen (etwa der Zivilprozessordnung, ZPO), zudem Artikel 4 Abs. 1 des BayDSG und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der DSGVO. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO und der jeweiligen Rechtsgrundlagen verarbeitet, soweit dies im Rahmen unserer justiziellen Tätigkeit erforderlich ist. Werden personenbezogene Daten zum Zwecke der Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten oder der Strafvollstreckung verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage der jeweiligen Vorschriften insbesondere der Strafprozessordnung (StPO), des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG), des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG), des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO) sowie ergänzend hierzu auf Grundlage des 3. Teils des BDSG. Im Übrigen gilt für die bayerische Justiz ergänzend das BayDSG.
Nach Abschluss des Verfahrens können die Daten zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden, etwa um gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen.
Auch zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, beispielsweise zur Wahrnehmung der Aufgabe einer anderen Behörde, oder wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt haben. -
Die Justiz kann Ihre personenbezogenen Daten nicht nur bei Ihnen als betroffener Person erheben, sondern auch bei anderen Stellen und Personen, zum Beispiel bei Verfahrensbeteiligten oder bei Zeugen, Sachverständigen oder durch Anforderung von Auskünften oder Akten bei anderen Behörden und Gerichten. Die Rechtsgrundlagen hierfür ergeben sich insbesondere aus der maßgeblichen Verfahrensordnung.
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Die Justiz legt Ihre personenbezogenen Daten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.
Innerhalb der Justiz erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die mit der Durchführung des Verfahrens oder nach dessen Abschluss mit der Führung und Aufbewahrung der Verfahrensakten betraut sind, in dem Ihre Daten verfahrensrelevant sind. Dies sind zum Beispiel die Richterinnen und Richter, die in dem jeweiligen Verfahren eine Entscheidung zu treffen haben, die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sowie die Geschäftsstellen und Schreibkräfte.
Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir IT-gestützte Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei arbeiten wir auf gesetzlicher Grundlage auch mit anderen Stellen der Landesverwaltung zusammen, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Diesen werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, offengelegt.
In Verfahren, in denen Kosten anfallen, können wir Ihre Daten im notwendigen Umfang an die Landesjustizkasse Bamberg übermitteln, damit diese ihrer Aufgabe der Beitreibung von Justizkosten nachkommen kann.
Anderen Gerichten und Justizbehörden werden personenbezogene Daten nur übermittelt, soweit es für unsere oder deren gesetzliche Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
An Stellen außerhalb der Justiz übermitteln wir personenbezogene Daten im Einzelfall, soweit es für unsere oder deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist, etwa an:- Beteiligte des Verfahrens, in dem Ihre personenbezogenen Daten erhoben worden sind, soweit es für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist;
- nach der jeweiligen Verfahrensordnung in einem Verfahren hinzuzuziehende Personen, zum Beispiel Sachverständige oder Dolmetscher. Zeugen gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt, soweit es für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist;
- Behörden zu unserer und zu deren gesetzlicher Aufgabenerfüllung, etwa an Strafverfolgungs-, Ausländer- und Sicherheitsbehörden;
- andere Personen in Verfahren, welche die bei der Justiz geführten Register betreffen, wie beispielsweise das Handelsregister und das Grundbuch, nach den dafür geltenden Vorschriften, oder andere Personen, die nach der jeweiligen Verfahrensordnung akteneinsichts- oder auskunftsberechtigt sind.
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Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen. Die Speicherfristen für die Verfahrensakten bestimmen sich nach der Aufbewahrungsverordnung und dem Bayerischen Archivgesetz. Die Aufbewahrungsfristen sind entsprechend der Erfordernisse in den verschiedenen Verfahrensarten unterschiedlich lang. Für auf Grundlage bestimmter Eingriffsnormen der StPO erhobene Daten gelten unabhängig davon gesonderte gesetzliche Löschungsfristen.
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Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind.
Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen. -
Im gerichtlichen Mahnverfahren werden die nach den §§ 688 ff. ZPO maßgeblichen Daten ausnahmsweise automatisiert verarbeitet. Dabei werden die nach der Zivilprozessordnung geforderten und vom Antragsteller gelieferten Antragsdaten automatisiert geprüft. Es wird lediglich geprüft, ob die Parteibezeichnungen stimmig sind und die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, der bezeichnete Anspruch einschließlich eventueller Nebenforderungen konkret genug nach gültigem Rechtsgrund, Fälligkeit und bestimmten Betrag in Euro bestimmt ist und ob das angerufene Gericht sowie das im Mahnbescheid zu bezeichnende Gericht für den Fall der Abgabe nach Widerspruch oder Einspruch zuständig und korrekt bezeichnet sind. Ebenso werden die Daten eventueller Folgeanträge (Antrag auf Neuzustellung, Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids) nur auf Konsistenz und auf Zulässigkeit hin geprüft. Sind die Antragsdaten fehlerfrei, so werden die beantragten Bescheide erlassen und zur Zustellung an den Antragsgegner ausgefertigt. Bei Fehlern erzeugt das System ein maschinelles Beanstandungsschreiben an den Antragsteller. Bei gravierenden Fehlern steuert das Programm das betroffene Verfahren aus der maschinellen Bearbeitung zur individuellen Prüfung aus.
Im Übrigen werden keine Instrumente zur automatisierten Entscheidungsfindung eingesetzt. -
Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der verantwortlichen Stelle geltend machen können:
Recht auf Auskunft, Artikel 15 DSGVO bzw. § 57 BDSG
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DSGVO bzw. § 57 BDSG haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen. Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 DSGVO). Im Bereich der Strafrechtspflege besteht das Auskunftsrecht nach § 57 BDSG nur eingeschränkt, da die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten nicht gefährdet werden darf.
Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 DSGVO bzw. § 58 BDSG
Sie haben nach Artikel 16 DSGVO bzw. § 58 Abs. 1 BDSG das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DSGVO bzw. § 58 Abs. 2 BDSG insbesondere dann zu, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Verfahrensakten abgelaufen sind, wobei wir die Akten in diesem Fall ohnehin von Amts wegen unaufgefordert vernichten.
Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DSGVO bzw. § 58 Abs.1 Satz 3, Abs. 3 BDSG besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DSGVO
Außerhalb des Bereichs der Strafrechtspflege haben Sie gemäß Artikel 21 DSGVO - soweit nicht eine gesetzliche Verpflichtung zu bestimmten Angaben geltend gemacht wird - das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder anderen besonderen gesetzlichen Regelungen wie beispielsweise § 12d Absatz 3 der Grundbuchordnung oder § 36 BDSG.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, werden wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Die genannten Rechte stehen in einem Verfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere der Verfahrensordnung, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen können, wie beispielsweise in § 12 d der Grundbuchordnung, §§ 802k und 882i der Zivilprozessordnung.
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Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den
Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18,
80538 München
zu wenden. Bitte beachten Sie, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz eine Aufsicht nur ausübt, soweit die Gerichte in Verwaltungsangelegenheiten, also nicht rechtsprechend, tätig werden.