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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Strafverfahren

Das Landgericht Weiden i.d.OPf. ist im Wesentlichen für folgende Strafverfahren seines Bezirks zuständig:

  • erstinstanzliche Strafsachen gegen Erwachsene, bei denen Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder Sicherungsverwahrung zu erwarten ist;
  • erstinstanzliche Strafverfahren gegen Erwachsene, Jugendliche und Heranwachsende wegen Kapitalverbrechen wie z.B. Totschlag;
  • Berufungen gegen strafgerichtliche Urteile der Amtsgerichte des Bezirks;
  • Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen der Amtsgerichte des Bezirks in Strafsachen;
  • Strafvollstreckungsverfahren, d.h. Entscheidungen, die im Rahmen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen anfallen;

Strafkammern, Jugendkammern und Strafvollstreckungskammer

Die Bearbeitung der Strafverfahren erfolgt in Kammern, die jeweils mit einem Vorsitzenden Richter und mehreren Berufsrichtern besetzt sind. In den Hauptverhandlungen der Straf- und Jugendkammern wirken immer auch zwei Schöffen, d.h. ehrenamtliche Laienrichter, mit. Je nach Art des Verfahrens entscheiden die Kammern in den einzelnen Verfahren mit einem, zwei oder drei Berufsrichtern.

Verfahrensübersicht