Bewährungshilfe
Geschäftsstelle:
Katharinengasse 3
97070 Würzburg
Ansprechpartner:
Frau Pfenning: 0931 / 45263-0
Frau Konrad: 0931 / 45263-12
Telefax: 0931 / 45263-20
E-Mail: poststellebwhwuerzburg@lg-wue.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Zuständige Bewährungshelfer/Innen für die Stadt und den Landkreis Würzburg
Egbert Böhmer
Telefon: 0931 / 45263-11
Sprechzeiten: Mittwochs: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Anja Ebersberger
Telefon: 0931 / 45263-22
Sprechzeiten: Mittwochs: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Helga Hörterer
Telefon: 0931 / 45263-19
Sprechzeiten: Donnerstags: 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Cornelia Kaupper
Telefon: 0931 / 45263-14
Sprechzeiten: Montags: 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr, weitere Termine nach Vereinbarung
Benjamin Müller
Telefon: 0931 / 45263-16
Sprechzeiten: Dienstags: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Peter Orzikowski
Telefon: 0931 / 45263-17
Sprechzeiten: Mittwochs: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kerstin Sauer-Pausch
Telefon: 0931/45263-15
Sprechzeiten: Dienstags: 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Mike Schmidt
Telefon: 0931 / 45263-13
Sprechzeiten: Donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Zuständige Bewährungshelfer/Innen für den Landkreis Mainspessart
Ralf Bähr
Telefon: 0931 / 381-6310
Sprechzeiten: Dienstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
in Lohr oder nach Vereinbarung in Würzburg
Dienstsitz: Ottostraße 5, 97070 Würzburg
Andrea Roos
Telefon: 0931 / 381-6317
Sprechzeiten in Lohr: Donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Sprechzeiten in Würzburg: Dienstags: 14:00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstsitz: Ottostraße 5, 97070 Würzburg
Außensprechstundenbüro Lohr:
Kirchplatz 8
97816 Lohr
Telefon: 09352 / 89834
Zuständige Bewährungshelfer/Innen für den Landkreis Kitzingen
Lutz Lebahn
Telefon: 09321 / 700613-6
Sprechzeiten: Dienstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Matthias Müller
Telefon: 09321 / 700613-7
Sprechzeiten: Mittwochs: 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Außendienststelle Kitzingen:
Friedenstr. 3a
97318 Kitzingen
Fax: 09321 / 7006138
Was ist Bewährungshilfe?
- Bewährungshilfe ist eine Einrichtung der Justiz.
- In Bayern arbeiten ca. 300 hauptamtliche BewährungshelferInnen, die den Landgerichten zugeordnet sind.
- Das Gericht entscheidet, ob ein Bewährungshelfer beigeordnet wird.
- Bei Jugendlichen wird generell ein Bewährungshelfer bestellt.
- Die Aufsicht in der Bewährungszeit obliegt dem zuständigen Richter.
Welche Erwartungen haben wir an Sie?
-
Einhaltung der vereinbarten Termine bzw. Benachrichtigung, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können.
-
Mitteilung über alle die Bewährung betreffenden Veränderungen, z.B.:
-
Wohnungswechsel
-
Arbeitsaufnahme
-
Arbeitsplatzwechsel
-
Arbeitsplatzverlust
-
Wohnungswechsel
-
Erfüllung der Auflagen und Weisungen
Was bieten wir an?
-
Ihnen helfend und beratend bei der Erfüllung Ihrer Auflagen und Weisungen zur Seite zu stehen
-
Gespräche, in denen wir Ihre Stärken und Schwächen erkennen und gemeinsam Ansätze für eine verbesserte Lebensführung finden
-
Aufarbeiten der psychosozialen Hintergründe der Straftat
-
Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
-
Weitervermittlung an Beratungsstellen, z.B.:
-
Suchtberatung
-
Psychosoziale Beratung
-
Schuldnerberatung
-
Suchtberatung
-
Außerdem sind wir Ansprechpartner bei Alltagsproblemen
WICHTIG:
Bei der Beschaffung von Arbeit, Geld oder einer Wohnung können Bewährungshelfer in den seltensten Fällen helfen.
Was ist die Pflicht des Bewährungshelfers?
Bewährungshelfer kontrollieren die Erfüllung der gerichtlichen Auflagen und Weisungen.
Wenn sie von Straftaten erfahren, müssen sie diese dem Gericht mitteilen. In regelmäßigen Abständen berichten sie dem Aufsichtführenden Richter über den Verlauf der Bewährung.
Wann gefährden Sie Ihre Bewährung?
Neue Straftaten und Verstöße gegen die Auflagen und Weisungen können dazu führen, dass das Gericht die Bewährungszeit verlängert oder die Strafaussetzung zur Bewährung widerruft.
Was geschieht am Ende Ihrer Bewährungszeit?
Haben Sie in der Bewährungszeit Ihre Auflagen und Weisungen erfüllt und sind Sie nicht mehr straffällig geworden, so erlässt das Gericht die Strafe.