Bewährungshilfe
Zuständig für die Städte- und Landkreise Würzburg und Kitzingen sowie den Landkreis Main-Spessart.
Geschäftsstelle:
Katharinengasse 3
97070 Würzburg
Telefonische Erreichbarkeit:
0931 / 4526-310
0931 / 4526-312
Telefax: 09621 / 96241 - 3770
E-Mail: bewaehrungshilfe@lg-wue.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Außendienststelle Kitzingen:
Friedenstr. 3a
97318 Kitzingen
Was ist Bewährungshilfe?
- Bewährungshilfe ist eine Einrichtung der Justiz.
- In Bayern arbeiten ca. 300 hauptamtliche BewährungshelferInnen, die den Landgerichten zugeordnet sind.
- Das Gericht entscheidet, ob ein Bewährungshelfer beigeordnet wird.
- Bei Jugendlichen wird generell ein Bewährungshelfer bestellt.
- Die Aufsicht in der Bewährungszeit obliegt dem zuständigen Richter.
Welche Erwartungen haben wir an Sie?
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Einhaltung der vereinbarten Termine bzw. Benachrichtigung, wenn Sie den Termin nicht wahrnehmen können.
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Mitteilung über alle die Bewährung betreffenden Veränderungen, z.B.:
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Wohnungswechsel
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Arbeitsaufnahme
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Arbeitsplatzwechsel
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Arbeitsplatzverlust
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Wohnungswechsel
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Erfüllung der Auflagen und Weisungen
Was bieten wir an?
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Ihnen helfend und beratend bei der Erfüllung Ihrer Auflagen und Weisungen zur Seite zu stehen
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Gespräche, in denen wir Ihre Stärken und Schwächen erkennen und gemeinsam Ansätze für eine verbesserte Lebensführung finden
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Aufarbeiten der psychosozialen Hintergründe der Straftat
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Unterstützung bei Behördenangelegenheiten
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Weitervermittlung an Beratungsstellen, z.B.:
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Suchtberatung
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Psychosoziale Beratung
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Schuldnerberatung
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Suchtberatung
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Außerdem sind wir Ansprechpartner bei Alltagsproblemen
WICHTIG:
Bei der Beschaffung von Arbeit, Geld oder einer Wohnung können Bewährungshelfer in den seltensten Fällen helfen.
Was ist die Pflicht des Bewährungshelfers?
Bewährungshelfer kontrollieren die Erfüllung der gerichtlichen Auflagen und Weisungen.
Wenn sie von Straftaten erfahren, müssen sie diese dem Gericht mitteilen. In regelmäßigen Abständen berichten sie dem Aufsichtführenden Richter über den Verlauf der Bewährung.
Wann gefährden Sie Ihre Bewährung?
Neue Straftaten und Verstöße gegen die Auflagen und Weisungen können dazu führen, dass das Gericht die Bewährungszeit verlängert oder die Strafaussetzung zur Bewährung widerruft.
Was geschieht am Ende Ihrer Bewährungszeit?
Haben Sie in der Bewährungszeit Ihre Auflagen und Weisungen erfüllt und sind Sie nicht mehr straffällig geworden, so erlässt das Gericht die Strafe.