Pressemitteilung Nr. 2/2024 vom 24.04.2024
Prozessbeginn zum Tod eines 14-jährigen in Lohr am Main
-
Mit Beschluss vom 02.04.2024 hat die Jugendkammer des Landgerichts Würzburg das Hauptverfahren gegen den Angeklagten eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 13.12.2023 zur Hauptverhandlung zugelassen.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in ihrer Anklageschrift Mord zur Last und wirft ihm vor, im September 2023 einen gleichaltrigen Schüler mit einem Kopfschuss heimtückisch aus Mordlust getötet zu haben.
Die nicht öffentliche Hauptverhandlung beginnt am Freitag, 03.05.2024 um 9 Uhr.
Die Hauptverhandlung ist aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 48 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz insgesamt nicht öffentlich.
Die Kammer hat bestimmt, dass der Presse die Gelegenheit eingeräumt wird, unmittelbar vor Beginn der Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten Foto- und Filmaufnahmen vom Eintritt der Jugendkammer in den Sitzungssaal zu fertigen.
Zudem wird der Sitzungssaal zum Zwecke der Anfertigung von Bild- oder Filmaufnahmen durch Journalisten kurz vor dem Eintritt des Gerichts geöffnet werden.
Die Pressestelle wird einen Verteiler einrichten und sowohl über diesen als auch durch die Pressesprecherin persönlich über den Gang der Hauptverhandlung informieren.
Die Anmeldung für den Verteiler ist per E-Mail über die Pressestelle des Landgerichts Würzburg möglich.
Die Pressesprecherin wird am ersten Verhandlungstag durchgehend anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.
Weitere Termine finden an folgenden Tagen statt:
Montag, 13. Mai 2024
Freitag, 17. Mai 2024
Montag, 03. Juni 2024
Freitag, 07. Juni 2024
Montag, 17. Juni 2024
Montag, 24. Juni 2024
Freitag, 05. Juli 2024
Montag, 08. Juli 2024
Freitag, 12. Juli 2024
Freitag, 19. Juli 2024
Montag, 22. Juli 2024
Freitag, 26. Juli 2024
Donnerstag, 01. August 2024
Freitag, 02. August 2024
Montag, 05. August 2024
Freitag, 09. August 2024
jeweils (mit Ausnahme 17.05.2024) 09:00 Uhr