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Oberlandesgericht Bamberg

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Pressemitteilung 26 vom 10.07.15

Chefarzt-Prozess: Landgericht Bamberg lehnt Außervollzugsetzung des Haftbefehls ab

Im Prozess gegen den ehemaligen Chefarzt des Klinikums Bamberg hat das Landgericht Bamberg den Antrag des Angeklagten auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls abgelehnt. Eine Eröffnung dieses Beschlusses ist dem Angeklagten gegenüber heute erfolgt. Das Landgericht bejaht weiterhin den Haftgrund der Fluchtgefahr, da der Angeklagte im Falle einer Verurteilung im Sinne der Anklage mit einer „deutlichen Gesamtfreiheitsstrafe“ zu rechnen habe; eine derartige Straferwartung stelle regelmäßig einen „massiven Fluchtanreiz“ dar. Der Angeklagte habe sich zwar dem Verfahren von Anfang an gestellt, wobei er jedoch damals wie jetzt davon auszugehen scheine, dass die ihm zur Last gelegten Handlungen ohne (wesentliche) strafrechtliche Folgen für ihn bleiben. Es sei aber nicht anzunehmen, dass der Angeklagte sich dem Verfahren auch dann stellen werde, wenn er erkenne, dass seine Einlassung möglicherweise nicht geeignet sei, den Vorwurf eines Sexualdelikts vollständig auszuräumen, oder seine Einlassung durch die Beweisaufnahme gegebenenfalls widerlegt werden könne, zumal seine „berufliche Reputation im Falle einer Verurteilung wohl irreparablen Schaden erleiden“ werde. Mildere Maßnahmen (wie etwa regelmäßige Meldeauflage bei der Polizei, Abgabe der Ausweis- und Passdokumente, Leistung einer Sicherheit in sechsstelliger Höhe) als der Vollzug der Untersuchungshaft seien nicht geeignet, der Fluchtgefahr wirksam zu begegnen.

Das Landgericht bejaht weiterhin auch einen dringenden Tatverdacht gegen den Angeklag-ten. Im Vergleich zur Zulassung der Anklage habe sich die Situation durch die zwischenzeit-liche ausführliche Einlassung des Angeklagten zur Sache und die bisher durchgeführte Beweisaufnahme nur geringfügig geändert. Bei der jetzt im Beschluss erfolgten Neufassung des Haftbefehls, der im Wesentlichen auf der Anklageschrift basiere, sei dies berücksichtigt worden.