Menü

Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 2. Juli 2019 Nr. 25/2019

Schmuggel von Solarmodulen: Hauptverhandlung ausgesetzt

Mit Beschluss vom 2. Juli 2019 hat die 3. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth die Hauptverhandlung gegen fünf Angeklagte, welche sich seit dem 26. März 2019 wegen des „Schmuggels“ von Solarmodulen vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten müssen, ausgesetzt.


Zur Begründung führt die Kammer aus, dass sich im Rahmen einer Zeugenvernehmung Ende Mai herausgestellt hat, dass wichtige Beweismittel, nämlich die Auszüge der elektronisch vorgenommenen Zollanmeldungen nicht vorliegen. Vielmehr wurden bislang lediglich Zollbescheide vorgelegt. Nachdem die Zollanmeldungen von den Ermittlungsbehörden nicht innerhalb des für eine Unterbrechung der Hauptverhandlung zulässigen Zeitraumes zu beschaffen waren, musste die Strafkammer das Verfahren aussetzen. Bei den nicht vorliegenden Unterlagen handelt es sich um die Zollanmeldungen, die von der Solarmodulfirma (über Speditionen und Zollagenten) beim niederländischen Zollamt Rotterdam abgegeben wurden.

Eine Fortsetzung der bereits begonnenen Hauptverhandlung war aus Sicht des Gerichts nicht möglich, da es sich bei den Zollanmeldungen um zentrale Beweismittel handelt und es ein faires Verfahren gebietet, dass diese den Angeklagten und deren Verteidigern zur Verfügung stehen, um etwa bei Zeugenbefragungen darauf zurückgreifen zu können. Sobald die Zollanmeldungen vorliegen, wird die Kammer einen neuen Termin zur Hauptverhandlung anberaumen. Die Aussetzung des Verfahrens bedeutet, dass dieses noch einmal vollständig von neuem beginnen muss.

Gleichzeitig hat die Kammer aus Gründen der Verhältnismäßigkeit die Haftbefehle gegen zwei Angeklagte aufgehoben.


Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher