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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 22. April 2021 Nr. 17/2021

Verdacht des Schmuggels von Solarmodulen: Erneuter Prozessbeginn am 3. Mai 2021


Die 3. Strafkammer das Landgerichts Nürnberg-Fürth hat neue Termine in dem Hauptverfahren gegen sechs Angeklagte, die sich unter anderem wegen des Vorwurfs des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels in mehreren Fällen vor Gericht verantworten müssen, anberaumt.

Die Hauptverhandlung beginnt am 3. Mai 2021 um 9:00 Uhr im Sitzungssaal E.006.

Weitere Termine finden an folgenden Tagen statt:

Mittwoch, 5. Mai 2021, Montag, 10. Mai 2021, Mittwoch, 12. Mai 2021, Montag, 17. Mai 2021, Mittwoch, 19. Mai 2021, Montag, 14. Juni 2021, Mittwoch, 16. Juni 2021, Montag, 21. Juni 2021, Mittwoch, 23. Juni 2021, Montag, 28. Juni 2021, Mittwoch, 30. Juni 2021

Zum Inhalt des Anklagevorwurfs wird auf die Pressemitteilung der Staatanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 13. Dezember 2018 Bezug genommen. Der Prozess hatte ursprünglich bereits im März 2019 begonnen, musste jedoch im Sommer 2019 ausgesetzt werden, da umfangreiche Nachermittlungen notwendig geworden waren. Nach Abschluss der Nachermittlungen sowie Stellungnahmen der Beteiligten und rechtlichen Hinweisen des Gerichts hat die Kammer nunmehr neue Termine bestimmt.

Im Hinblick auf die Corona-Pandemie ist, um den Mindestabstand im Sitzungssaal einhalten zu können, das Platzangebot im Zuschauerraum äußerst begrenzt. Hinzu kommt, dass im konkreten Fall sehr viele Beteiligte Platz finden und die erforderlichen Mindestabstände eingehalten werden müssen. Es stehen daher im Zuschauerraum insgesamt nur begrenzt Sitzplätze zur Verfügung, von welchen an jedem der Sitzungstage bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn vorzugsweise acht Plätze für die Vertreterinnen und Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen reserviert sind. Wenn die Plätze bis dahin nicht eingenommen worden sind, werden sie an wartende Zuhörerinnen und Zuhörer vergeben, wenn diese sonst keinen Einlass finden konnten. Foto- und Filmaufnahmen sind vor und im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache und nach dem Ende der Sitzung gestattet. Bei den Foto- und Filmaufnahmen haben die jeweiligen Fotografen und Kamerateams darauf zu achten, dass der Mindestabstand eingehalten wird und eine FFP2 Maske zu tragen. Interviews werde ich vor dem Justizgebäude geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Justizgebäude die Pflicht um Tragen einer FFP2-Maske auch im Sitzungssaal bis zum Aufruf der Sache gilt und dass der Vorsitzende dies auch für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung – vorbehaltlich von Einzelfallentscheidungen – angeordnet hat. Beim Betreten des Gebäudes muss eine Selbstauskunft ausgefüllt werden, welche hier aufgerufen und bereits ausgefüllt mit-gebracht werden kann. Alternativ ist auch ein Vorab-Check-In möglich.

Qr-Code Vorab-Check-in

Medienvertreterinnen und Medienvertreter sollen sich, um an der Hauptverhandlung teilnehmen zu können, bis spätestens 28. April 2021, 17:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anmelden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier-bei nicht um ein Akkreditierungsverfahren handelt und die Anmeldung nur der Planung und Koordination dient. Der Einlass erfolgt an den jeweiligen Sitzungstagen in der Reihenfolge des Eintreffens der Medienvertreterinnen und Medienvertreter.


Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher