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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 28. Juni 2021 Nr. 22/2021

Ausstellung „Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“ im Justizpalast in Nürnberg

Vom 6. Juli bis zum 25. August 2021 wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Wanderausstellung „Die Rosenburg – Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit“ im Justizgebäude in Nürnberg, Fürther Straße 110, zeigen. Die Eröffnungsveranstaltung findet am 

Montag, den 5. Juli 2021 um 17:00 Uhrin der Säulenhalle des 3. Obergeschosses des Justizgebäudes

statt.

An der Eröffnungsveranstaltung nehmen u. a. Frau Eva Schmierer, Abteilungsleiterin im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, der Bayerische Justizminister Georg Eisenreich sowie der Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg Dr. Thomas Dickert teil. Den Festvortrag wird Prof. Dr. Christoph Safferling halten. Außerdem wurden 30 junge Juristinnen und Juristen eingeladen. Die Teilnehmeranzahl ist insgesamt aufgrund der Pandemielage begrenzt.

Für Medienvertreterinnen und Medienvertreter, welche zu der Veranstaltung herzlich eingeladen sind, werden Plätze reserviert.

Es wird Gelegenheit zu Film- und Fotoaufnahmen sowie Interviews bestehen. Eine Anmeldung ist wegen des pandemiebedingt begrenzten Platzangebotes bis spätestens 2. Juli 2021 unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de erforderlich.

Seit dem Jahr 2012 hat eine unabhängige wissenschaftliche Kommission die NS-Vergangenheit des Bundesjustizministeriums erforscht und die Ergebnisse in der Studie „Die Akte Rosenburg“ veröffentlicht. Die Ausstellung knüpft hieran an und ist ein weiterer Teil der Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Vergangenheit des Ministeriums. 

Weitere Informationen finden Sie unter: BMJV | Die Rosenburg

Die Ausstellung wird im Zeitraum vom 6. Juli 2021 bis 25. August 2021 im Flur des 2. Obergeschosses des Justizgebäudes, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg, gezeigt.

Sie ist für die Öffentlichkeit zugänglich und kann zu folgenden Zeiten besucht werden:

Reguläre Öffnungszeiten der Ausstellung
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr – 14.00 Uhr 
Sonderöffnungen:
Donnerstage im Juli: 8.00 Uhr – 20.00 Uhr 
Samstage: 10.Juli, 24. Juli und 07. August: 11.00 Uhr-15.00 Uhr

Eintritt frei

Es gelten strenge Hygienevorschriften und es gibt ein Lüftungskonzept. Im gesamten Gebäudebereich sind FFP2-Masken zu tragen und der Mindestabstand von 1,5 m muss eingehalten werden. Gruppen ab 10 Personen müssen sich vorher unter rosenburg-ausstellung@olg-n.bayern.de anmelden.

Die festgelegten Laufwege müssen beachtet werden. Es darf sich immer nur eine begrenzte Anzahl an Personen in der Ausstellung aufhalten, weshalb es in Einzelfällen zu kurzen Wartezeiten kommen kann.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


Friedrich Weitner
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher