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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 24. August 2023 Nr. 29/2023

Landgericht Nürnberg-Fürth: Hauptverhandlung gegen Münchner Zahnarzt wegen Verdacht des Abrechnungsbetrugs beginnt am 4. September 2023

Vor der 18. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth beginnt

                          am Montag, 4. September, 9:00 Uhr,
                       im Sitzungssaal 2.006 (2. Obergeschoss),
          im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114 in Nürnberg,

die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten wegen des Vorwurfs des Betrugs in 25 Fällen im Zusammenhang mit der quartalsmäßigen Leistungsabrechnung für zahnärztliche Behandlungen.

 

Nach der Anklageschrift der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg soll der Angeklagte in den Jahren 2014 bis 2020 gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns in insgesamt 25 Quartalsabrechnungen tatsächlich nicht erbrachte Leistungen zu Unrecht abgerechnet und hierdurch einen Gesamtschaden von ca. 3,1 Mio. € verursacht haben. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Anklagevorwurfs und des Ermittlungsergebnisses wird auf die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg 1/2022 vom 4. Februar 2022 Bezug genommen.

Die 18. Strafkammer hat insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt (Fortsetzungstermine 13. und 29. September sowie 5., 6., 9. und 10. Oktober 2023 – jeweils 9:00 Uhr, jeweils Saal 2.006). Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine kurzfristig entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen möglich.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter sollen sich, um an der Hauptverhandlung teilnehmen zu können, bis spätestens Freitag, 1. September 2023 (14:00 Uhr) unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de  anmelden. Die Anmeldung dient der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind.

Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin