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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 17. Oktober 2023 Nr. 34/2023

Landgericht Nürnberg-Fürth: Nichtöffentliche Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs des fahrlässigen Vollrauschs vor der Jugendkammer beginnt


Die Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 27. Juni 2023 gegen einen zum Tatzeitpunkt 17-jährigen Jugendlichen aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt, der seine Schwester im drogenbedingten Rausch getötet haben soll, wegen des Tatvorwurfs des fahrlässigen Vollrauschs zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die nichtöffentliche Hauptverhandlung beginnt am 18. Oktober 2023. Weitere Fortsetzungstermine wurden auf 20. und 25. Oktober 2023 bestimmt.

Der Angeklagte soll in den frühen Morgenstunden des 6. Januar 2023 Cannabis und halluzinogene Pilze konsumiert und sich dadurch in einen Rausch versetzt haben, der seine Schuldunfähigkeit bewirkte. In diesem Zustand soll er im Haus der Familie zunächst seine 14-jährige Schwester mit einem Küchenmesser in Tötungsabsicht angegriffen und ihr zahlreiche Schnitte und Stiche gegen Oberkörper, Hals und Kopf zugefügt haben. Anschließend soll er seiner zur Hilfe eilenden Mutter mehrere Schnittverletzungen zugefügt haben, bevor es dieser gelungen sei, dem Angeklagten das Messer abzunehmen. Das Mädchen verstarb unmittelbar nach dem Angriff an den Folgen der schweren Verletzungen. 

Nach dem Jugendgerichtsgesetz ist die Verhandlung vor der erkennenden Jugendkammer einschließlich der Verkündung einer Entscheidung nicht öffentlich, da eine Tat angeklagt ist, welche der Angeklagte begangen haben soll, als er noch nicht 18 Jahre alt war. Diese gesetzliche Grundwertung hat das Landgericht zwingend zu beachten. Auf sie kann auch nicht durch die Verfahrensbeteiligten verzichtet werden.

Nach § 48 Abs. 2 Satz 3 JGG kann der Vorsitzende andere als die an dem Verfahren beteiligten Personen nur aus besonderen Gründen zur Hauptverhandlung zulassen. Der Vorsitzende beabsichtigt von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen, indem dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit durch die Zulassung der Pressesprecherin zur Urteilsverkündung Rechnung getragen wird. Das Urteil wird nach aktueller Planung für 25. Oktober 2023 erwartet. Je nach Verlauf der Beweisaufnahme sind jedoch kurzfristig Terminänderungen möglich. Die Pressesprecherin wird nach Urteilsverkündung eine schriftliche Pressemitteilung herausgeben, mit welcher die Medien über den Prozessausgang informiert werden.


Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin