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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 20. November 2023 Nr. 38/2023

Verdacht des Abrechnungsbetruges in Seeger Pflegeeinrichtungen - Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth beginnt am 27. November 2023

Vor der 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth beginnt

                            am Montag, 27. November 2023, 9:00 Uhr,
                              im Sitzungssaal E.006 (Erdgeschoss),
               im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114 in Nürnberg,

die Hauptverhandlung gegen den ersten Bürgermeister der Ostallgäuer Gemeinde Seeg und einen Pflegedienstleiter wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges bei der Geltendmachung von Leistungen aus dem während der Corona-Pandemie geschaffenen sog. Pflege-Rettungsschirm und weiterer Tatvorwürfe.

Nach der Anklageschrift der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg soll der Seeger Bürgermeister zusammen mit einem Pflegedienstleiter im Zeitraum 2020 bis 2022 zur Beseitigung von Liquiditätsengpässen seiner Unternehmen Leistungen in Höhe von insgesamt rund 2,1 Mio. € aus dem sog. Pflege-Rettungsschirm unrechtmäßig abgerechnet und teils zum Nachweis der geltend gemachten Leistungen auch nachträglich Scheinrechnungen erstellt haben. Zudem legt die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg dem angeklagten Bürgermeister mehrere Fälle der Untreue zur Last. Unter anderem soll er als Liquidator eines Vereins treuwidrig insgesamt 825.000 € auf sein Privatkonto überwiesen und dem Verein zustehende Pachtforderungen in Höhe von über 570.000 € grundlos nicht geltend gemacht haben. 

Der Pflegedienstleiter soll zusammen mit seiner mitangeklagten Ehefrau zur Tilgung privater Schulden Leistungen in Höhe weiterer 270.000 € unrechtmäßig aus dem sog. Pflege-Rettungsschirm geltend gemacht haben. Die Strafkammer beabsichtigt, noch vor Prozessbeginn das Verfahren gegen die mitangeklagte Ehefrau (aus gesundheitlichen Gründen) abzutrennen. Die am 27. November 2023 beginnende Hauptverhandlung findet daher nur gegen zwei der drei Angeklagten statt. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten der Anklage und des Ermittlungsergebnisses wird auf die Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg (Nr. 7 vom 21. August 2023) Bezug genommen.

Die 12. Strafkammer hat insgesamt elf Verhandlungstage angesetzt und Fortsetzungstermine bestimmt auf 4., 6., 7., 11., 12., 18., 21. Dezember 2023 und 8., 9., 11. Januar 2024 (jeweils 9:00 Uhr). Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine kurzfristig entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht sind Änderungen möglich. 

Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die an der Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens Freitag, 24. November 2023 (14:00 Uhr) unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden.  Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind. 


Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin