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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 23. Februar 2023 Nr. 4/2023

Amtsgericht Nürnberg: „Raser-Unfall“ in der Steinbühler Straße – Strafprozess vor dem Schöffengericht beginnt


Am Freitag, den 3. März 2023, um 8:30 Uhr findet vor dem Amtsgericht Nürnberg - Schöffengericht, Fürther Straße 110 in Nürnberg im Sitzungssaal 28 (Erdgeschoss) der Strafprozess gegen einen Angeklagten wegen des Verdachts des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Unfallflucht statt. 


Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth soll der 23-jährige Angeklagte am 24. Juli 2022 gegen 00:50 Uhr mit seinem Audi A7 Sportback die zweispurige Steinbühler Straße in Nürnberg (zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) in nordwestliche Richtung – möglicherweise auch provoziert durch ein zweites Fahrzeug - mit einer Geschwindigkeit von 110 bis 120 km/h befahren haben, um seine beiden Mitfahrer und andere Verkehrsteilnehmer zu beeindrucken. Infolge der massiv überhöhten Geschwindigkeit soll der Angeklagte mit seinem Fahrzeug aus einer Kurve getragen und auf den Gehweg gekommen sein und einen dort laufenden Fußgänger erfasst haben. Einem zweiten Fußgänger soll es gerade noch gelungen sein, zur Seite zu springen. Nach der Kollision soll der Angeklagte mit überhöhter Geschwindigkeit weitergefahren sein, obgleich er erkannt habe, dass die vom Fahrzeug erfasste Person schwerverletzt gewesen sei. Der Fußgänger soll infolge der erlittenen schweren Verletzungen noch an der Unfallstelle verstorben sein. Erst am späten Abend habe sich der Angeklagte bei der Polizei gestellt.
 
Das Amtsgericht hat für die Hauptverhandlung einen Sitzungstag vorgesehen. Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme kann ggfs. kurzfristig noch ein weiterer Sitzungstag hinzukommen.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die an der Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich spätestens bis 2. März 2023 (14:00 Uhr) unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um ein Akkreditierungsverfahren handelt und die Anmeldung nur der Planung und Koordination dient. Der Einlass am Tag der Hauptverhandlung erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens der Medienvertreterinnen und Medienvertreter. 

Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. 


Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin