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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 5. Februar 2024 Nr. 2/2024

Betrugsverdacht bei Corona-Schutzmaskenbeschaffung - Oberlandesgericht Nürnberg lässt Anklage gegen zwei Angeklagte aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz zu


Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg hat das Hauptverfahren gegen zwei Geschäftsführer einer Firma aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz wegen Betrugsverdachts bei der Corona-Schutzmaskenbeschaffung mit Beschluss vom 1. Februar 2024 eröffnet und die Anklage der Staatsanwalt-schaft zur Hauptverhandlung vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zugelassen.

 
Die Angeklagten sollen während der Corona-Pandemie Mund-Nasen-Schutzmasken chinesischer Herstellung zum medizinischen Gebrauch an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, an Apotheken und Unternehmen verkauft haben, die nicht der vereinbarten Qualität entsprachen. Hinsichtlich der Einzelheiten der Tatvorwürfe wird auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vom 10. Juni 2022 (Nr. 04/2022) Bezug genommen. 

Nach Anklageerhebung hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth im Juni 2023 die Eröffnung des Hauptverfahrens weitgehend abgelehnt, weil es in Gesamtschau der Beweismittel hinsichtlich der gegen die Angeklagten erhobenen Betrugsvorwürfe keine hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit in einer späteren Hauptverhandlung sah. Auf die Pressemitteilung vom 19. Juni 2023 (Nr. 19/2023) wird Bezug ge-nommen. 

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen die Nichteröffnungsentscheidung des Landgerichts sofortige Beschwerde eingelegt. Dieses Rechtsmittel war überwiegend erfolgreich. Das Oberlandesgericht Nürnberg als Beschwerdegericht hat nun das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung vor der 16. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth weitgehend zugelassen. Hinsichtlich des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Urkundenfälschung bestätigte es die ablehnende Entscheidung des Landgerichts.

Nach Auffassung des Strafsenats liefert das Ermittlungsergebnis zahlreiche Indizien, dass den Angeklagten die Qualität der aus China bezogenen Masken gleichgültig war. Auch wenn ein Teil der an die verschiedenen Abnehmer veräußerten Schutzmasken tatsächlich die vereinbarte Qualität aufwies, es verschiedene Berechnungen der Fehlerquote sowie unterschiedliche Bewertungen der Schadenshöhe gibt, sieht der Strafsenat in Gesamtwürdigung des Akteninhaltes einen hinreichenden Tatverdacht gegen die Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Betruges und versuchten Betruges. In der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung liegt lediglich eine vorläufige Tatbewertung. Zweifelhafte Tatfragen hat das Landgericht in der Hauptverhandlung durch die durchzuführende Beweisaufnahme und Beweiswürdigung abschließend zu klären. 

Die Akten werden nun an das Landgericht Nürnberg-Fürth zurückgegeben, das im Rahmen der Hauptverhandlung aufzuklären hat, ob sich die Taten, so wie angeklagt, zugetragen und sich die Angeklagten strafbar gemacht haben. Ein Termin zur Hauptverhandlung steht noch nicht fest.


Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin