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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 5. März 2024 Nr. 7/2024

Landgericht Nürnberg-Fürth: Akkreditierungsverfahren im Vermisstenfall Alexandra R. beginnt


Die Hauptverhandlung gegen die Angeklagten beginnt am 9. April 2024 (9:00 Uhr). Auf die Pressemitteilung vom 22. Februar 2024 (Nr. 4/2024)  wird Bezug genommen. Aktuell hat die Schwurgerichtskammer 32 weitere Fortsetzungstermine bestimmt: 

                                   11., 15., 17., 22., 26. und 29. April,
                              2., 6., 8., 14., 16., 17., 21., 22. und 23. Mai,
                                 4., 6., 11., 13., 17., 19., 25. und 28. Juni,
                           1., 3., 5., 8., 10., 12., 15., 17. und 19. Juli 2024
                      (Beginn jeweils 9:00 Uhr). Terminänderungen sind möglich.

Der Vorsitzende der 19. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat für die sichere Durchführung der Hauptverhandlung im „Vermisstenfall Alexandra R.“ im Voraus ein Akkreditierungsverfahren für die Medien angeordnet, die Akkreditierungsbedingungen festgelegt und mit der Durchführung des vorgeschalteten Akkreditierungsverfahrens die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg beauftragt.

Zur Akkreditierung berechtigt sind unabhängige freie Journalisten, Kameraleute, Fotografen und Medienunternehmen. Medienunternehmen akkreditieren sich durch einen für das Unternehmen tätigen Journalisten. Innerhalb des Medienunternehmens ist die Akkreditierung frei übertragbar. Unter denselben Bedingungen können sich Medienunternehmen separat für eine Zugangsberechtigung eines Kamerateams/Fotografen akkreditieren.

Die Akkreditierungsverfahren für Medienvertreterinnen und Medienvertreter beginnt am Mittwoch, den 6. März 2024, um 13:00 Uhr (MESZ) und endet am Mittwoch, den 20. März 2024, um 13:00 Uhr (MESZ).

Akkreditierungsgesuche sind unter Verwendung des auf der Homepage des Oberlandesgerichts Nürnberg durch die Justizpressestelle zum Download bereitgestellten, vollständig ausgefüllten Formulars ausschließlich per E-Mail an das Akkreditierungspostfach akkreditierung@olg-n.bayern.de unter dem Stichwort „Vermisstenfall Alexandra R.“ zu übersenden. Ein gültiger Presseausweis/eine Bestätigung der Redaktion sowie ein gültiger Bundespersonalausweis oder ein gültiger Reisepass (bei Journalisten aus dem Ausland eine vergleichbare gültige Legitimation) sind ebenfalls in eingescannter Form per E-Mail zu übermitteln. Kameraleute und Techniker sind zusätzlich ausschließlich mit dem hierfür vorgesehenen Formblatt zu akkreditieren, erhalten aber keine Platzkarten, außer sie akkreditieren sich zusätzlich auch als Redakteure/Journalisten mit dem hierfür vorgesehen Formular.

Auf der Homepage der Pressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg ist auch ein Formblatt für die Anmeldung von Technikfahrzeugen hinterlegt https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/nuernberg/presse.php. Im Bedarfsfall ist dieses ausgefüllt mit dem Akkreditierungsgesuch einzureichen.

Eingänge außerhalb des Akkreditierungszeitraums werden, ohne dass hierüber eine Benachrichtigung erfolgen würde, nicht berücksichtigt. Dasselbe gilt für Akkreditierungsgesuche, die den übrigen formalen und inhaltlichen Anforderungen nicht genügen. Auf anderem Wege (Post/Telefax oder andere E-Mail-Adressen) eingehende Akkreditierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden und werden auch nicht weitergeleitet. 

Aus Beschleunigungsgründen wird gebeten, nur die ausgefüllten Formulare mit den erforderlichen Anlagen einzusenden und von Sachstandsanfragen abzusehen. Die Akkreditierungsgesuche werden unverzüglich nach Ablauf der Bewerbungsfrist bearbeitet. Sie erhalten nach Abschluss des Akkreditierungsverfahrens – jedoch nicht vor der 12. Kalenderwoche – Mitteilung.

Die Anordnung einer Poolbildung nach Durchführung der Akkreditierung bleibt bei großem Andrang vorbehalten.

Für Fragen können Sie sich jederzeit an die Pressestelle wenden.


Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin