Pressemitteilung vom 20. Mai 2025 Nr. 21/2025
Landgericht Nürnberg-Fürth: Berufungsverfahren gegen Bürgermeister aus dem Landkreis Fürth infolge Rechtsmittelrücknahme beendet
Das Amtsgericht Fürth hatte den Anklagten am 4. Mai 2023 im Zusammenhang mit der Vorlage unrichtiger Mietverträge für ukrainische Flüchtlinge wegen zweifachen Betruges zu einer Gesamtgeldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen die erstinstanzliche Verurteilung eingelegt und nun die Rechtsmittel zurückgenommen. Infolge der Rechtsmittelrücknahmen ist das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Fürth rechtskräftig geworden.
Tina Haase
Richterin am
Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin