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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung vom 28. November 2025 Nr. 36/2025

Strafprozess gegen Arzt aus Niederbayern wegen Verdachts des Abrechnungsbetruges beginnt („Poolarzt“)

Vor der 18. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth beginnt

                                          am Donnerstag, 4. Dezember 2025, 9:00 Uhr,
                                            im Sitzungssaal 1.008 (1. Obergeschoss),
                                im Strafjustizzentrum, Fürther Straße 114 in Nürnberg,

die Hauptverhandlung gegen einen Arzt aus Niederbayern wegen des Verdachts des Betruges in 13 Fällen und weiterer Strafvorwürfe.

Nach der Anklageschrift der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg soll der Mediziner als sog. Poolarzt Bereitschaftsdienste im Raum Niederbayern übernommen und im Rahmen dieser Tätigkeit Leistungen abgerechnet haben, welche er tatsächlich gar nicht erbracht habe. Insbesondere soll er für rund 6.300 Behandlungsfälle Leistungen für Hausbesuche im Notdienst abrechnet haben, obwohl er die Patienten nicht persönlich aufgesucht habe. Der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns soll ein Gesamtschaden in Höhe von rund 1,6 Mio. € entstanden sein. Des Weiteren steht der Vorwurf der sexuellen Nötigung einer Patientin im Raum.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Anklagevorwurfs und des Ermittlungsergebnisses wird auf die Pressemitteilung der ZKG vom 22. September 2025 (Nr. 11/2025) Bezug genommen. 

Die 18. Strafkammer hat für das Strafverfahren noch 20 weitere Verhandlungstage angesetzt und Fortsetzungstermine bestimmt auf 18. Dezember 2025, 8., 14., 20., 22. und 28. Januar, 3., 5., 11., 12., 18., 19.und 23. Februar, 3., 11., 17., 19., 25., 30. und zuletzt 31. März 2026 (jeweils 9:00 Uhr, Saal 1.008). Abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme können Termine kurzfristig entfallen oder hinzukommen. Auch in zeitlicher Hinsicht oder im Hinblick auf den Sitzungssaal sind Änderungen möglich, die über den Sitzungsaushang bekannt gegeben werden.

Medienvertreterinnen und Medienvertreter, die am Beginn der Hauptverhandlung teilnehmen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens Mittwoch, 3. Dezember 2025, 16:00 Uhr, unter justizpressestelle@olg-n.bayern.de anzumelden. Die Anmeldung dient lediglich der Planung und Koordination. Für die angemeldeten Medien werden zum Prozessauftakt Sitzplätze reserviert, welche für alle Zuhörer freigegeben werden, wenn sie nicht 15 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung belegt sind.

 

Tina Haase
Richterin am Oberlandesgericht
Justizpressesprecherin