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Staatsanwaltschaft Augsburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Verfahrensübersicht

Verfahrenszuständigkeit Allgemein

  1. Ermittlungsverfahren
    Die Staatsanwaltschaft Augsburg ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten, die im Landgerichtsbezirk Augsburg begangen wurden.

    Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten obliegt grundsätzlich den Verwaltungsbehörden.

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    Wenn Sie nicht genau wissen, zu welchem Gerichtsbezirk ein Ort gehört, können Sie hier die zuständige Staatsanwaltschaft ermitteln. Orts- und Gerichtsverzeichnis

  2. Vollstreckungsverfahren
    Soweit eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Augsburg für die Verfolgung besteht, obliegt ihr auch die Strafvollstreckung (mit Ausnahme von Jugendsachen).

  3. Strafanzeigen
    Eine Strafanzeige kann bei der Polizei, dem Amtsgericht oder bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden.
    Eine bestimmte Form ist nicht erforderlich. Wird sie lediglich mündlich erstattet, muss sie beurkundet werden.

    Zur Verfahrensbeschleunigung werden Strafanzeigen und Strafanträge üblicherweise bei den zuständigen Polizeidienststellen aufgenommen.

    Strafanzeigen und Strafanträge nimmt aber auch die Rechtsantragsstelle der Staatsanwaltschaft entgegen Mo-Fr 08:30 Uhr - 11:30 Uhr  (Ansprechpartner Buchstaben A-M Tel.Nr. 0821 / 3105-1268 und Buchstaben N-Z 0821/3105-1221 ).

    Um vorherige telefonische Terminvereinbarung wird dringend gebeten, da sonst eine Anzeigenaufnahme nicht gewährleistet werden kann!

Sonderzuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Augsburg ist als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität in den Landgerichtsbezirken Augsburg, Kempten und Memmingen zuständig.

Ansprechpartner für das jeweilige Dezernat

Die Ansprechpartner für die jeweiligen Dezernate erreichen Sie zu den Sprechzeiten über die Vermittlung der Justizbehörden Augsburg unter der Telefonnummer 0821/3105-0

Zentralisiertes Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)