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Staatsanwaltschaft Kempten

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Verfahrensübersicht

Die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungsbehörde.

Die Staatsanwaltschaft Kempten ist nach dem Gesetz zur Verfolgung sämtlicher Straftaten berufen, die in ihrem Zuständigkeitsbereich begangen wurden oder zu deren Verfolgung sie gesondert beauftragt wurde.
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft unter Mitwirkung von anderen, insoweit weisungsgebundenen Ermittlungspersonen (in erster Linie Beamte der Polizei) die jeweiligen Straftaten umfassend aufzuklären. Die Staatsanwaltschaft hat dabei als Teil der Justiz und Organ der Strafrechtspflege bei ihrer Vorgehensweise Objektivität zu wahren und auch zugunsten des Beschuldigten die zu seiner Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln. Für die Rechtmäßigkeit, Gründlichkeit und Schnelligkeit der Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft verantwortlich. Sofern die Ermittlungen einen hinreichenden Verdacht einer Straftat bieten und nach den gesetzlichen Opportunitätsregeln eine Einstellung des Verfahrens nicht in Betracht kommt, erhebt die Staatsanwaltschaft die öffentliche Klage und vertritt diese in der Hauptverhandlung vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft ist auch Strafvollstreckungsbehörde. Sie vollstreckt alle von ihr erwirkten Urteile, soweit nicht Verurteilungen nach Jugendrecht erfolgten (Jugendliche, Heranwachsende).

Durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz wurde die Staatsanwaltschaft Kempten zusätzlich mit der bayernweiten Verfolgung folgender Straftaten beauftragt:

  • Straftaten durch eine bestimmte, vorwiegend russisch-stämmige Tätergruppe (kriminelle Vereinigung)
  • Straftaten durch eine bestimmte, vorwiegend georgischstämmige Tätergruppe (kriminelle Vereinigung).

Sonderzuständigkeit

Weiter begründet § 11 a der Strafprozessordnung (StPO), gültig seit 1.4.2013, einen besonderen Gerichtsstand beim Amtsgericht Kempten für Straftaten, welche von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in besonderer Auslandsverwendung (§ 62 Absatz 1 Soldatengesetz) außerhalb des Geltungsbereichs der Strafprozessordnung begangen wurden. Die Staatsanwaltschaft Kempten ist auch zur Verfolgung solcher Straftaten aufgrund der gesetzlichen Sonderzuständigkeit berufen.

Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften

Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Kempten begangene Wirtschaftstraftaten (§ 74 c Gerichtsverfassungsgesetz) verfolgt die Staatsanwaltschaft Augsburg als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen.

Zentralisiertes Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)