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Staatsanwaltschaft Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Öffentliche Aufträge

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Hinweis nach Art. 25 Absatz 1 des EuropäischenMedienfreiheitsgesetzes (EMFA)

Beauftragungen der Staatsanwaltschaft Landshut im Sinne von Art. 25 Abs. 1Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.