Verfahrensübersicht
Hauptabteilung 1
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Franck
Zuständigkeiten:- Straftaten, die einen politischen Bezug aufweisen (Abschnitte 1 - 5 des Strafgesetzbuchs)
- Verstöße gegen das Versammlungsgesetz
- Pressedelikte
- nationalsozialistische Gewalttaten
- Waffen- und Sprengstoffdelikte
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter Heidenreich
Zuständigkeiten:- vorsätzliche versuchte und vollendete Tötungsdelikte
- qualifizierte gefährliche Körperverletzungen
- Amtsdelikte
- ärztliche Kunstfehler
- Geiselnahme
- Raubüberfälle auf Geldinstitute
- Schutzgelderpressung
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Paintinger (bis 31.12.2020)
Zuständigkeiten:- Verstöße gegen das Betäubungsmittelrecht
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Gräber
Zuständigkeiten:- Organisierte Kriminalität
- Dopingverfahren (Verstöße gegen § 95 Abs. 1 Nr. 2 a und 2 b AMG a. F. bzw. § 4 AntiDopG) für den gesamten Freistaat Bayern
- Verstöße gegen das Arzneimittelrecht
- Verstöße gegen das Ausländerrecht
Hauptabteilung 2
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwältin Miksch
Zuständigkeiten:- Allgemeine Strafsachen
- Straftaten v. Rechtsanwälten u. Notaren
- Umweltstrafsachen
- Tierschutz
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Heller
Zuständigkeiten:- Allgemeine Strafsachen
- Geld-, Wertzeichen- und Zahlungskartenfälschungen
- Straftaten im Zusammenhang mit sportlicher Tätigkeit
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter Dr. Schneider
Zuständigkeiten:- Allgemeine Strafsachen
- Arbeitsschutz
- Betriebsunfälle
- Sportwetten
- Glücksspiel
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Zitzmann
Zuständigkeiten:- Allgemeine Strafsachen
- Brandsachen
- Baugefährdung
- erwachsene Intensivtäter
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Abteilungsleiterin: Oberstaatsanwältin Leiding
Zuständigkeiten:- Allgemeine Strafsachen
- Zuwiderhandlungen gegen das Telekommunikationsgesetz und das Telemediengesetz
- Straftaten im Zusammenhang mit der Vermittlung, Verleihung und Erlangung akademischer Grad
- Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz und dem Zivildienstgesetz
- Vergehen gemäß §§ 202a, 206 StGB, soweit von Amtsträgern begangen
- Zuwiderhandlungen gegen das Betriebsverfassungsgesetz
Hauptabteilung 3
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwältin als Hauptabteilungsleiterin Bäumler-Hösl
Zuständigkeiten:- Straftaten der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen, Bestechlichkeit/Bestechung, Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung nach dem StGB, soweit sie im Zusammenhang mit der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile stehen, die Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens und der Umfang der Ermittlungen die Bearbeitung in der Spezialabteilung erfordern
- Umfangreiche Wirtschaftsstrafsachen
- Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, auch soweit sie mittels der Presse begangen sind
- Verstöße gegen die Gesetze über den Wertpapierhandel, das Bank-, Depot-, Börsen- und Kreditwesen, das Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten sowie nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
- Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet des Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelwesens sowie des Weinrechts
- Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz, das Markengesetz, das Patentgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Designgesetz (Geschmacksmustergesetz) und das Sortenschutzgesetz, jeweils einschließlich damit zusammenhängender Vergehen des Betruges
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Deitlhauser
Zuständigkeiten:- Steuer- und Zollstraftaten
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- gewerbliche/gewerbsmäßige Schwarzarbeit
- Verstöße gegen das Aktiengesetz, Publizitätsgesetz, GmbH-Gesetz, Genossenschaftsgesetz und das Handelsgesetzbuch
- Verstöße gegen das Wirtschaftsstrafgesetz
- Verstöße gegen das Bundes- und Bayerische Datenschutzgesetz
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt von Engel
Zuständigkeiten:- Geldwäsche
- Computerbetrug, Betrug in sonstigen Fällen, einschließlich Scheck- und Wechselbetrug,
insbesondere Scheck-, Lastschrift- oder Wechselreiterei und Versicherungsmissbrauch, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind - Untreue, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind
- Kapitalanlage- und Kreditbetrug
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwältin Osthoff
Zuständigkeit:- Insolvenzstraftaten
- Subventionsbetrug
- Korruptions- und Vermögensstraftaten, die Angehörige der akademischen und nichtakademischen Heilberufe, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen, im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer Berufsausübung begehen
- Korruptions- und Vermögensstraftaten von Dritten, sofern diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Berufsausübung eines Angehörigen der Heilberufe im vorbezeichneten Sinn stehen
Hauptabteilung 4
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Huppert
Zuständigkeiten:- Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten im Straßen-, Bahn- und Luftverkehr
- Verstöße gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz
- Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Lenz
Zuständigkeiten:- Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten im Straßen-, Bahn- und Luftverkehr
- Verstöße gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz
- Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Ehrlicher
Zuständigkeit:- Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender
- Jugendschutzstrafsachen
- Sexualstraftaten Jugendlicher und Heranwachsender zum Nachteil unter 18-Jähriger
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwältin Dr. Grieser
Zuständigkeiten:- Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender
- Sexualstraftaten Erwachsener
- Sexualstraftaten Jugendlicher und Heranwachsender zum Nachteil über 18-Jähriger
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter Gierschik
Zuständigkeiten:- Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender
- Straftaten jugendlicher und heranwachsender Intensivtäter
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwältin Dr. Simon
Zuständigkeiten:- Straftaten der verbotenen Prostitution, Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei, Zwangsprostitution und Menschenhandel
- Straftaten mit gewaltdarstellendem, pornografischem und sonst jugendgefährdendem Inhalt
- Verfolgung gruppentypischer Gewaltdelikte, insbesondere Ausschreitungen bei sportlichen Großveranstaltungen
Stabsstelle Vollstreckung
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwältin Marill
Zuständigkeiten:- Strafvollstreckung
- Gnadensachen
Sonderzuständigkeiten
Die Staatsanwaltschaft München I ist als Schwerpunktstaatsanwaltschaft gemäß § 143 Abs. 4 GVG zuständig für die Verfolgung von Dopingdelikten für den gesamten Freistaat Bayern.
Des Weiteren ist die Staatsanwaltschaft München I gemäß § 74a GVG zuständig für sämtliche Verfahren der Staatsschutzkammer des Landgerichts München I im Oberlandesgerichtsbezirk München.
Außerdem werden der Staatsanwaltschaft München I gemäß § 145 GVG Verfahren zugewiesen, die nationalsozialistische Gewaltverbrechen zum Gegenstand haben, also Taten betreffen, die im Zusammenhang mit Kriegsereignissen stehen, jedoch außerhalb der eigentlichen Kriegshandlungen gegenüber der Zivilbevölkerung oder gegenüber Kriegsgefangenen sowie solche, die in Konzentrationslagern begangen wurden.
Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften
Es gibt keine Verfahren, die aufgrund einer Sonderzuständigkeit von einer anderen Staatsanwaltschaft bearbeitet werden.
Zentralisiertes Verfahren
Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)