Staatsanwaltschaft München II
Hinweise für Besucherinnen und Besucher - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
Ihr persönliches Verhalten trägt zur Gesundheit aller bei!
Angesichts der aktuellen Lage bitten wir um Verständnis, dass bis auf Weiteres kein
Besucherverkehr mehr stattfindet. Die Behörde ist weiterhin telefonisch und
schriftlich erreichbar, so dass Sie auf diesem Weg Ihr Anliegen vorbringen
können.
Sofern Sie etwas abzugeben haben (z.B. Schreiben, Führerschein usw.), wird dies an
der Pforte entgegengenommen.
Von dieser Regelung sind Mitglieder der Justiz, der rechtsberatenden Berufe,
der Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Finanzbehörden) sowie Lieferanten und
Handwerker ausgenommen.
Bei Besuchen gilt ab 10.03.2021 bis auf Weiteres im gesamten Haus die Pflicht, eine
FFP2-Maske zu tragen.
DE-Mailadresse: sta-muenchen-2@egvp.de-mail.de