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Staatsanwaltschaft München II

Verfahrensübersicht

Aufgaben der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörde.

Sie verfolgt alle in ihrem Bezirk begangenen Straftaten sowie Ordnungswidrigkeiten nach § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz und § 20 Rechtsdienstleistungsgesetz.

Soweit wegen einer sonstigen Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldbescheid einer Verwaltungsbehörde ergangen ist, befasst sich die Staatsanwaltschaft nur damit, wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wurde. Sie legt die Akten dann dem zuständigen Gericht vor.


Strafverfolgung

Als Strafverfolgungsbehörde ermittelt die Staatsanwaltschaft die Sachverhalte einer Straftat. Zu diesem Zweck ist sie befugt, von Behörden Auskünfte einzuholen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vorzunehmen oder durch die Polizei durchführen zu lassen. Die Staatsanwaltschaft nimmt auch Strafanzeigen entgegen. In erster Linie sind aber für die Aufnahme von Strafanzeigen die Polizeidienststellen zuständig. Welche Polizeidienststelle für Ihren Wohnort zuständig ist, kann ganz einfach mit dem Dienststellensucher der Bayerischen Polizei ermittelt werden.
Dienststellensucher Bayer. Polizei Bietet das Ermittlungsergebnis genügend Anlass zur Erhebung einer öffentlichen Klage, so wird diese durch Einreichung einer Anklageschrift bzw. eines Antrags auf Erlass eines Strafbefehls beim zuständigen Gericht erhoben. Im Verhandlungstermin nimmt eine Staatsanwältin oder ein Staatsanwalt als Vertreter der Staatsanwaltschaft an der Sitzung teil.

Die Abteilungen der Staatsanwaltschaft München II gliedern sich wie folgt:

  • Abteilung I: Politische Strafsachen und Pressestrafsachen
  • Abteilung II: Jugendsachen, Ausländersachen
  • Abteilung III: Kapitalverbrechen, Allgemeine Strafsachen A-Kra, Strafvollstreckungssachen
  • Abteilung IV: Betäubungsmittelsachen, Allgemeine Strafsachen Krb-Z
  • Abteilung V: Brandsachen, Verkehrsstrafsachen
  • Abteilung VI: Wirtschaftsstrafsachen


Strafvollstreckung

Als Strafvollstreckungsbehörde vollstreckt die Staatsanwaltschaft alle vom Gericht gegen Erwachsene verhängten Strafen, Geldbußen und Maßregeln. Somit obliegt den Staatsanwaltschaften u.a. die Vollstreckung von
  • Freiheits- und Geldstrafen
  • Fahrverboten
  • Entziehungen der Fahrerlaubnis
  • Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus
  • Sicherungsverwahrungen
Die Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen gegen Jugendliche und Heranwachsende (Personen von 18 bis 21 Jahren) nach Jugendstrafrecht erfolgt nicht durch die Staatsanwaltschaft, sondern obliegt den Jugendgerichten. Erfolgte die Verurteilung eines Heranwachsenden nach Erwachsenenstrafrecht, ist jedoch die Staatsanwaltschaft für die Vollstreckung zuständig

Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaft München I ist als Schwerpunktstaatsanwaltschaft gemäß § 143 Abs. 4 GVG zuständig für Verfahren, die einen Zusammenhang mit der Verwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport aufweisen. Des weiteren ist die Staatsanwaltschaft München I als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Verfahren zuständig, die nationalsozialistische Gewaltverbrechen zum Gegenstand haben, also Taten betreffen, die im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen stehen, jedoch außerhalb der eigentlichen Kriegshandlungen gegenüber der Zivilbevölkerung oder gegenüber Kriegsgefangenen sowie solche, die in Konzentrationslagern begangen wurden.

Zentralisiertes Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)