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Staatsanwaltschaft Passau

Verfahrensübersicht

Aufgabengebiete der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Passau als Strafverfolgungsbehörde

Sie verfolgt alle in ihrem Bezirk begangenen Straftaten mit Ausnahme von Wirtschafts- und Steuerstraftaten (§ 74 c Abs. 1 Nr. 1 - 3, 5 - 6 GVG) für deren Verfolgung die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Landshut zuständig ist.

Außerdem verfolgt die Staatsanwaltschaft Ordnungswidrigkeiten nach § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz und § 20 Rechtsdienstleistungsgesetzes in eigener Zuständigkeit.  

Alle anderen Ordnungswidrigkeiten verfolgen die Verwaltungsbehörden. Hier tritt die Staatsanwaltschaft nur in Aktion, wenn gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird und die Sache dann bei Gericht anhängig wird.


Die Staatsanwaltschaft Passau als Strafvollstreckungsbehörde

Sie vollstreckt alle vom Gericht gegen Erwachsene verhängten Strafen, Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Maßregeln (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus und Sicherungsverwahrung, Entziehungen der Fahrerlaubnis), Geldbußen und Fahrverbote.

Die Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen gegen Jugendliche und Heranwachsende (Personen von 18 bis 21 Jahre) nach Jugendstrafrecht hingegen obliegt den Jugendgerichten.

Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften

Für die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten gem. § 74 c Abs. 1 Nr. 1 - 3, 5 - 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes erwachsener Straftäter ist die Staatsanwaltschaft Landshut zuständig. Darunter fallen insbesondere Verstöße gegen das Urhebergesetz, Steuer- und Zollstraftaten.

Zentralisiertes Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)