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Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Pressemitteilung Nr. 30 vom 18.11.2025

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt

Anklageerhebung gegen mutmaßlichen Messerangreifer in Mellrichstadt

Anklageerhebung gegen mutmaßlichen Messerangreifer in Mellrichstadt – eine Tote und zwei Verletzte, ein schwer verletztes Opfer überlebte nur aufgrund sofortiger Notoperation

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat ihre umfassenden Ermittlungen zusammen mit der Kriminalpolizei Schweinfurt abgeschlossen und gegen einen 21-jährigen Deutschen aus Meiningen Anklage wegen Mordes, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Schweinfurt erhoben.

Der aus Meiningen stammende Mann ist dringend verdächtig, am Morgen des 01.07.2025 an seinem Arbeitsplatz in den Überlandwerken Rhön in Mellrichstadt aus Mordlust und heimtückisch seine 59-jährige Arbeitskollegin getötet zu haben. Im Büro des gemeinsamen Vorgesetzten soll der Angeschuldigte das ausgesuchte Tatopfer überrascht und mit 8 Messerstichen in den Hals- und Brustbereich so schwer verletzt haben, dass die Frau noch am Tatort verstarb. Der ihr zur Hilfe geeilte Vorgesetzte soll vom Angeschuldigten ebenfalls mit 8 Messerstichen attackiert worden sein, weshalb er lebensgefährliche Verletzungen davontrug und die Tat nur aufgrund einer sofortigen Notoperation überlebte. Ein weiterer Mitarbeiter, mit dessen Hilfe es letztlich gelang, den Angeschuldigten zu überwältigen und zu entwaffnen, wurde hierbei durch einen Messerstich in den Oberschenkel verletzt.

Der Angeschuldigte hat die ihm zur Last gelegten Taten in seiner Beschuldigtenvernehmung eingeräumt und angegeben, einen inneren Drang zur Tötung eines Menschen verspürt zu haben. Diesen Drang habe er schon längere Zeit, ihn aber mit dem Konsum von Tabletten und Cannabis eindämmen können. Etwa zwei Wochen vor der Tat seien die Mordfantasien und die Mordlust stärker geworden, so dass er den Entschluss gefasst habe, irgendeinen Menschen mit einem Messer zu töten. Nachdem er zunächst kein geeignetes Opfer gefunden habe, sei die Wahl auf seine Arbeitskollegin gefallen. Durch die Tat habe er sich eine innere Befriedigung erhofft. Ein tiefer gehender Konflikt mit dem späteren Tatopfer habe nicht bestanden. Die beiden anderen Mitarbeiter wollte er weder töten noch verletzen.

Nach der Festnahme am Tattag wurde der Angeschuldigte zunächst auf Anordnung des Ermittlungsrichters vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht, da die Annahme einer psychischen Erkrankung nahe lag. Da nach dem Ergebnis des psychiatrischen Sachverständigengutachtens beim Angeschuldigten zum Tatzeitpunkt aber keine relevante psychiatrische Grunderkrankung diagnostizierbar sei und er daher aus forensisch – medizinscher Sicht ohne Einschränkung seiner Schuldfähigkeit gehandelt habe, wurde im Oktober 2025 der vorläufige Unterbringungsbefehl in einen Haftbefehl umgewandelt. Seitdem befindet sich der Angeschuldigte in Untersuchungshaft in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt.

Das Landgericht Schweinfurt - Schwurgericht hat nun nach Anhörung des Angeschuldigten über die Zulassung der Anklage zu entscheiden.