Pressemitteilung 08/25 vom 01.07.2025
Staatsanwaltschaft Traunstein erhebt nach Nachtclub-Schlägerei in Altötting Anklage wegen Totschlags
Traunstein. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat Anklage gegen zwei deutsch-kasachische Staatsangehörige wegen Totschlags und gegen einen ungarischen Staatsangehörigen wegen versuchten Totschlags zum Landgericht Traunstein erhoben.
Die beiden Deutsch-Kasachen, zur Tatzeit 27 und 35 Jahre alt, sind dringend verdächtig, am 13.10.2024 ab 2.00 Uhr bei einer Schlägerei in einem Club in Altötting einen 41-jährigen ungarischen Staatsangehörigen durch gezielte Faustschläge und Tritte gegen den Kopf getötet zu haben. Der 22-jährige Mitangeklagte soll im Rahmen dieser Schlägerei einem damals 38-jährigen Security-Mitarbeiter mit einem Klappmesser in den Unterbauch gestochen und diesen dadurch verletzt haben, wobei er auch dessen Tod billigend in Kauf genommen haben soll. Das Landgericht Traunstein, Schwurgericht, hat das Hauptverfahren gegen die drei Angeklagten, die sich in Untersuchungshaft befinden, eröffnet und vier Hauptverhandlungs-termine ab 08.07.2025 bestimmt.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von folgendem, vor Gericht noch zu beweisendem Sachverhalt aus:
Die Angeklagten und die Geschädigten befanden sich in der Nacht vom 12. auf den 13.10.2024 in einem Nacht-Club in Altötting. Am 13.10.2024 gegen 2.00 Uhr kam es im Bereich des Treppenabgangs zum Eingang zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Angeklagten, weiteren Gästen und einem Security-Mitarbeiter mit wechselseitigen Drohungen, Faustschlägen und Fußtritten. Die 27 und 35 Jahre alten Angeklagten, die beide stark alkoholisiert waren, schlugen zunächst gemeinsam massiv mit Fäusten und Ellenbogen auf Gesicht und Kopf eines 33-jährigen Geschädigten ein. Als dieser benommen am Boden saß, trat der 27-Jährige zweimal mit dem beschuhten Fuß gegen dessen Kopf und schlug in der Folge weiter auf ihn ein.
Zeitgleich packte der 35-jährige Angeklagte den leicht alkoholisierten 22-jährigen Mitangeklagten, warf ihn einen Treppenabsatz hinunter, trat wiederholt mit dem beschuhten Fuß gegen dessen Oberkörper und schlug mehrmals mit der Faust auf dessen Kopf. Als der 41-jährige Geschädigte, der später an den Folgen der Tat verstarb, dazwischen gehen wollte, schlug der 35-Jährige mit den Fäusten auf ihn ein, wodurch er zu Boden ging. Während er am Boden lag, sprang der 35-Jährige vom Treppenabsatz mit angezogenen Beinen auf dessen Oberkörper. Auch der 27-jährige Angeklagte schlug und trat abwechselnd auf den am Boden liegenden Geschädigten ein, während der 35 Jahre alte Mitangeklagte mit dem beschuhten Fuß mit voller Wucht mehrfach von oben auf den Kopf des 41-jährigen Geschädigten trat. Der 22-jährige Mitangeklagte wurde von einem Security-Mitarbeiter weggeschoben. Im Zuge dessen stach der 22-jährige Angeklagte dem Security-Mitarbeiter mit einem Klappmesser in den Unterbauch und verletzte ihn. Dabei nahm er auch den Tod des Security-Mitarbeiters, z.B. durch Verletzungen von inneren Organen und Gefäßen, billigend in Kauf. Nachdem die Geschädigten schwer verletzt am Boden liegen geblieben waren, verließen die beiden deutsch-kasachischen Angeklagten gemeinsam den Club. Der 41-jährige Geschädigte verstarb durch die massive stumpfe Gewalteinwirkung auf Kopf- und Gesichtsregion in Folge einer zentralen Lähmung bei schwerstem Schädel-Hirn-Trauma am 14.10.2024 im Krankenhaus Traunstein. Der 33-jährige Geschädigte erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Verletzung im Bereich des Daumenballens sowie eine Nasenbeinfraktur.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein bewertet das Verhalten der beiden deutsch-kasachischen Angeklagten als mittäterschaftlich begangenen Totschlag und versuchten Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei. Das Verhalten des 22-jährigen Angeklagten, der mit dem Klappmesser zugestochen haben soll, wird in der Anklage rechtlich gewürdigt als versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei.
Das Landgericht Traunstein, Schwurgericht, hat das Hauptverfahren eröffnet und Termine zur Hauptverhandlung bestimmt auf 08.07., 15.07. und 29.07.2025 sowie 05.08.2025.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung für die Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt.