Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Landgericht München I

Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

1. - Allgemeine Informationen

Zum Portal | Inhalt | Suchen | Hilfe |  Impressum


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

3. - Navigation im Bereich Landgericht Landgericht Muenchen I

Startseite des Landgerichts München I | Zuständigkeits­bereich | Verfahren | Externe Verfahren | Daten & Fakten | Presse + |
Aktuell | Archiv |
Bewährungshilfe | Verwaltung und Ausbildung | Referendariat | Stellenangebote ! Historie des Gebäudes | Teilimpressum |



Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

4. - Links zu anderen Projekten

BAYERN DIREKTBAYERN | DIREKT - die gemeinsame Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. | Aufbruch BayernAufbruch Bayern … Ihr Vorschlag zählt. | Verwaltungsportal der Bayerischen StaatsregierungVerwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung | Datenbank Bayern - RechtDatenbank BAYERN - RECHT | Bayerischer BehördenwegweiserInformationen über Behörden und behördliche Leistungen. | YouTube-Kanal der Bayerischen StaatsregierungYouTube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung | BayernInfoBayernInfo - Verkehrs - Informationen für Bayern. |


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

5. - Orientierungszeile

Portal > Gerichte > LG > München I > Presse > Archiv > 2008 - Letzte Änderung: 15.04.2008


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

6. - Seiteninhalt

14.03.2008

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft muss 1 Million Euro Schadensersatz zahlen, Az. 14HK O 8038/06

(Pressesprecher: RiLG Tobias Pichlmaier)

Die 14. Handelskammer des Landgerichts München I unter ihrem Vorsitzenden Richter Martin Scholz hat heute eine der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wegen eines Falschtestats zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von einer Million Euro verurteilt.

Geklagt hatte der Insolvenzverwalter einer GmbH, deren Jahresabschluss im Jahr 2004 von der Beklagten geprüft worden war. Die Beklagte hatte der GmbH für den Jahresabschluss einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und prognostiziert, dass sich die Gesellschaft im kommenden Jahr weiterhin positiv entwickeln werde. Ein Trugschluss, wie sich nur wenige Monate später herausstellen sollte: Die GmbH musste Insolvenz anmelden. Der Insolvenzverwalter verklagte daraufhin die Wirtschaftprüfungsgesellschaft mit der Begründung, diese habe fahrlässig ihre Pflicht zur gewissenhaften Prüfung verletzt. Dadurch sei der GmbH auch ein erheblicher Schaden entstanden: Bei ordnungsgemäßer Prüfung des Jahresabschlusses wäre die Insolvenzreife des Unternehmens nämlich Monate früher erkannt worden; das Unternehmen hätte dann keine weiteren Verbindlichkeiten in Millionenhöhe angehäuft.

Das Landgericht stellte nun fest, dass die Beklagte in der Tat in erheblichem Maße gegen ihre Prüfpflichten verstoßen hat. Zum einen habe sie nicht auf die sich schon aus den Zahlen des Jahresabschlusses selbst ergebende bedrohliche Liquiditätslage der Schuldnerin hingewiesen und andererseits auch nicht bemerkt, dass die mit einem Wert von rund € 2,2 Mio. (= 12 % der Bilanzsumme) erstmalig in dem geprüften Jahresabschluss aktivierten „Patente“ nicht als Patente, sondern nur als – von einer Schwestergesellschaft erworbene – Patentanmeldungen existierten. Nach den Feststellungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen waren diese Patentanmeldungen – da technisch weitgehend ohne Neuheitswert – nicht erteilungsfähig und hätten wirtschaftlich allenfalls mit € 750.000 angesetzt werden dürfen. Nach dem Urteil der 14. Handelskammer hätte die Beklagte dies ohne weiteres aus dem Jahresabschluss, dem „Patent“-Kaufvertrag und anhand einer nur wenige Minuten dauernden Onlinerecherche erkennen können. Durch das erteilte Testat habe die Beklagte – so die 14. Handelskammer – ihre gesetzlichen Pflichten als Abschlussprüfer erheblich verletzt. Diese Fehler hätten sich auch in erheblichem Umfang auf den Jahresabschluss der GmbH ausgewirkt. Für die Darstellung der wahren wirtschaftlichen Lage der GmbH sei dies gravierend gewesen. Statt des ausgewiesenen Gewinns von € 475.000 hätte ein Verlust von € 1 Mio. festgestellt werden müssen. Die Beklagte hafte daher bis zur gesetzlichen Höchstgrenze (€ 1 Mio.) für den bei der GmbH eingetretenen Schaden, den das Gericht in der nach dem Testat der Beklagten begründeten Schulden erkannte.

(Urteil des Landgerichts München I, Az. 14HK O 8038/06; bei Veröffentlichung nicht rechtskräftig)