Revisionen in Strafsachen
Entscheidung über das Rechtsmittel der Revision gegen die mit der Berufung nicht anfechtbaren Urteile des Strafrichters, die Berufungsurteile der kleinen und großen Strafkammern, die Urteile des Landgerichts im ersten Rechtszug, wenn die Revision ausschließlich auf die Verletzung einer in den Landesgesetzen enthaltenen Rechtsnorm gestützt wird.
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