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Amtsgericht Sonthofen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Sprechzeiten

Montag, Mittwoch 14:00 bis 16:00 Uhr,

Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Die Beratungshilfestelle befindet sich im 1. Stock Zimmer 106

Telefon: 08321 / 618-144

Hinweise

Beratungshilfe wird gewährt, wenn

  • der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und
  • nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zu Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist und
  • die Wahrnehmung der Rechte nicht mutwillig ist

Für den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe sind folgende Unterlagen unbedingt mitzubringen
  • Unterlagen, aus denen sich die Angelegenheit, für die Beratungshilfe beantragt wird, ergibt (Schriftverkehr etc.)
  • aktuelle Bescheinigung über das derzeitige Einkommen (Lohn-/Gehalts-abrechnungen, Renten- oder Sozialhilfebescheide etc.)
  • Nachweise bzgl. laufender Ausgaben (Miete, Versicherungen, Kredite etc.)
  • Unterlagen über evtl. vorhandenes Vermögen (Sparbücher, Lebensversicherungen etc.)
  • Personalausweis oder Reisepass

Beratungshilfe kann nicht gewährt werden wenn
  • eine Rechtsschutzversicherung eintritt
  • ein gerichtliches Verfahren in dieser Sache anhängig ist
  • im Einzelfall eine andere Art der Hilfe angeboten wird (z.B. Schuldnerberatung, Mieterverein etc.)

Formulare

Verfahrensübersicht