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Amtsgericht Sonthofen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Die Serviceeinheit des Vollstreckungsgerichts befindet sich im 1. Stock Zimmer 110.

Telefon: 08321 / 618-173

Zuständigkeit

Das Vollstreckungsgericht ist bei der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners (Mobiliarvollstreckung) insbesondere zuständig für:

  • Pfändung von Forderungen und anderen Rechten (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse)
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz insbes. Räumungsschutz
  • Erlass von Durchsuchungs- und Haftbefehlen in Verfahren der eidesstattlichen Versicherung
  • Entscheidungen über die Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung
  • Festsetzung der Kosten für die Zwangsvollstreckung
  • Gewährung von Prozesskostenhilfe für Zwangsvollstreckungsverfahren

Verfahrensübersicht