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Amtsgericht Sonthofen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Hinterlegungsstelle

Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Erreichbarkeit

Die Hinterlegungsstelle befindet sich im Erdgeschoß Zimmer 20

Telefon: 08321 / 618-140

Zuständigkeit

Für die Hinterlegung von

  • Geld
  • Wertpapieren und sonstigen Urkunden
  • Kostbarkeiten

Die Hinterlegegung ist statthaft
  • als Sicherheitsleistung zur einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung
  • als Sicherheitsleistung zur Erreichung der vorläufigen Vollstreckbarkeit eines Urteils
  • als Sicherheitsleistung zur Außervollzugsetzung eines Haftbefehls
  • bei Ungewissheit über den Gläubiger einer Forderung zur schuldbefreienden Leistung
  • Zur Vermeidung der Verzinsungspflicht für das Gebot nach Erteilung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren

Hinweis

Für jede Hinterlegung ist der Grund (Beschluss oder Urteil) als Nachweis der Statthaftigkeit vorzulegen.

Bei Geldhinterlegung ist der Geldbetrag nicht bar mitzubringen, sondern nach Antragstellung auf das Konto der Landesjustizkasse Bamberg zu überweisen.

Die Rückgabe des Hinterlegten erfolgt

  • auf schriftlichen Antrag und
  • nach übereinstimmender Bewilligung aller Empfangsberechtigten
  • oder nach Vorlage einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung

Verfahrensübersicht