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Amtsgericht Sonthofen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Nachlassverfahren

Das Nachlassgericht ist u.a. zuständig für:

  • Die Ermittlung und Feststellung der Erben:
    Das Nachlassgericht wird von sich aus tätig, wenn dem Nachlassgericht bekannt ist, dass zum Nachlass ein Grundstück oder sonstiges Vermögen gehört, dessen Wert die Beerdigungskosten übersteigt.
  • Die Erteilung von Erbscheinen:
    Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis für den Erben über sein Erbrecht und die Größe seines Erbteils. Der Erbschein wird nur auf Antrag erteilt und ist gebührenpflichtig.
  • Sicherungsmaßnahmen (z.B. die Anordnung einer Nachlasspflegschaft):
    Eine Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn die Erben unbekannt sind und ein Bedürfnis zur Sicherung des Nachlasses besteht. Der Nachlasspfleger, meist ein Rechtsanwalt, verwaltet den Nachlass für die unbekannten Erben. Er erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung aus dem Nachlass.
  • Die Beurkundung und Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen:
    Ausschlagung ist die Erklärung, dass eine Erbschaft nicht angenommen wird.
  • Die Verwahrung von Testamenten und Erbverträgen:
    Um den Verlust eines privatschriftlichen Testaments zu vermeiden, kann dieses beim Nachlassgericht in Verwahrung gegeben werden. Für die Verwahrung wird eine einmalige Gebühr erhoben. Notarielle Testamente sowie Erbverträge werden von den Notaren in Verwahrung gegeben.

Sprechzeiten

Montag bis Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr
(auch telefonisch)

Erreichbarkeit

Die Serviceeinheit des Nachlassgerichts befindet sich im Erdgeschoß Zimmer 25.

Telefon: 08321 / 618 -117 oder -118 oder -119

Bitte beachten Sie die oben genannten allgemeinen Sprechzeiten. In dringenden Angelegenheiten, wie z.B. bei drohendem Ablauf der Frist zur Abgabe einer Erbausschlagungserklärung, erreichen Sie uns für eine Terminvereinbarung auch nachmittags während der Bürozeiten unter der Telefonnummer 08321 / 618-0


Verfahrensübersicht